Vorblatt
Ziel(e)
- Finanzielle Hilfe nach Dürreschäden
Nach den außergewöhnlichen Hochwasserereignissen und der Dürre im Jahr 2013 sollen die Mittel des Katastrophenfonds aufgestockt werden, um den Finanzbedarf für die Abfederung der Folgen nach der Dürre zu sichern.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme:
- Finanzielle Hilfe nach Dürreschäden
Die in der Landwirtschaft entstandenen Einkommensverluste bei Ackerkulturen und Dauerkulturen sollen abgefedert und finanzielle Unterstützungen für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln in Höhe von maximal 50 Mio. EUR geleistet werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive Trockenheit große und irreversible Schäden an Grünland, Ackerkulturen und Dauerkulturen auf. Die Folge waren neben enormen Sachschäden auch außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine extreme Unterversorgung mit Futtermitteln.
Die Mittel des Katastrophenfonds sollen im Jahr 2014 erhöht werden, um angesichts der in der Landwirtschaft entstandenen Einkommensverluste bei Ackerkulturen und Dauerkulturen sowie der Notwendigkeit zur Beschaffung von Ersatzfuttermitteln die Liquidität des Fonds zu sichern.
Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.
Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
0 |
100.000 |
0 |
0 |
0 |
Demnach sind 50 Mio. EUR vom Bund und 50 Mio. EUR von den betroffenen Ländern bereitzustellen.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:
Die rechtsetzende Maßnahme enthält eine neue Informationsverpflichtung, u.z. Beantragung der Schäden u.ä., für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Belastung von rund 750.000 Euro pro Jahr verursacht.
Für die Inanspruchnahme der Entschädigungszahlungen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, welche erst in Richtlinien festgelegt werden. Aus heutiger Sicht entstehen den antragstellenden Landwirtschaftsbetrieben - nach Einschätzung des BMLFUW ca. 25.000 Landwirte - diese einmaligen Verwaltungskosten aufgrund der für die Abwicklung der Entschädigung notwendigen Verwaltungstätigkeiten (Information, Nachweise erbringen etc.), wobei eine genauere Schätzung erst nach Vorliegen der Förderungsrichtlinien möglich ist.
Auswirkungen auf Unternehmen:
Landwirte erhalten nach im Jahre 2013 erlittenen Dürreschäden an Ackerkulturen und Dauerkulturen nach noch zu erlassenden Richtlinien finanzielle Hilfe in Höhe von insgesamt maximal 100 Mio. EUR (Bund und Länder zu gleichen Teilen). Das BMLFUW geht davon aus, dass rd. 25.000 der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich extrem von den Folgen der Dürre betroffen sind und Anträge stellen werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Durch die Hilfszahlungen für Dürreschäden kann ein Teil des Nachfrageausfalls kompensiert werden.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Novelle des Finanzausgleichgesetzes 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive Trockenheit große und irreversible Schäden insbesondere an Grünland, Ackerkulturen und Dauerkulturen auf. Die Folge waren u.a. außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine extreme Unterversorgung mit Futtermitteln. Die Höhe der Schäden wurden nach einer ersten österreichweiten Erhebung der Schäden nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2013 betreffend Dürre nach einer Grobschätzung mit rd. 600 Mio. EUR angegeben.
Die Mittel des Katastrophenfonds sollen im Jahr 2014 erhöht werden, um angesichts des sich abzeichnenden Bedarfs für die Abfederung der Folgen nach der Dürre die Liquidität des Fonds zu sichern.
Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Die Landwirte können durch den Ausfall bzw. der beträchtlichen Verminderung der Futtermittelproduktion ihren Viehbestand nicht mehr ausreichend mit eigens produzierten Futtermitteln versorgen. Der Ankauf von Raufutter u.ä. stellt eine außergewöhnliche Belastung für den betroffenen Landwirt dar, der im Normalfall seine Nutztiere mit Futtermittel versorgen kann, die auf eigenen landwirtschaftlichen Grün- bzw. Feldfutterflächen produziert werden. Ebenso stellt der Schaden, der durch die Dürre an Ackerflächen (Mais, Getreide u.ä.) entstanden ist, eine existentielle Bedrohung für die betroffenen Landwirte dar. Mit der finanziellen Hilfe wird der Weiterbetrieb der betroffenen Landwirtschaften gesichert.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Evaluierungsunterlagen und -methode: Ad Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996:
Die finanzielle Hilfe wird auf Grundlage noch zu erlassender Richtlinien umgehend umgesetzt werden. Sämtliche Auszahlungen sollen im Jahre 2014 erfolgt sein. Die Erfüllung der Wirkungsziele wird vom BMLFUW auf Grundlage der Verwirklichung der gemäß der noch zu erlassenden Richtlinien festgelegten Ziele dargelegt werden.
Ad Novelle FAG 2008:
Die angeforderten Beträge werden nach Prüfung der Anträge im Wege des Katastrophenfonds ausbezahlt.
Ziele
Ziel: Finanzielle Hilfe nach Dürreschäden
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Indikatoren für die Evaluierung werden bei Festsetzung der Richtlinien, die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen erlassen werden, festgelegt werden. |
Über die ausbezahlten Förderungen wird eine Evaluierung bis spätestens im Jahre 2015 erfolgen. |
Maßnahmen
Maßnahme: Finanzielle Hilfe nach Dürreschäden
Beschreibung der Maßnahme:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen Richtlinien zu erstellen, um die Abwicklung und die Beihilfensätze für Schäden nach der Dürre an Ackerkulturen und Dauerkulturen festzulegen. Das BMLFUW sorgt für die Auszahlung der finanziellen Mittel an die Landwirte.
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
0 |
100.000 |
0 |
0 |
0 |
davon Bund |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
0 |
davon Länder |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
0 |
Bedarfsgerecht wird der Katastrophenfonds durch Ab-Überweisung vom Aufkommen an Körperschaftsteuer in Höhe von 50 Mio. EUR aufgestockt. Diese Mittel sind zur Finanzierung von der Hilfe nach Dürreschäden zu verwenden.
Die Leistungen der Länder für Maßnahmen nach Dürreschäden, wie Ankauf von Futtermitteln u.a., erfolgen im selben Ausmaß wie vom Bund, d.s. maximal 50 Mio. EUR.
Gemeinden trifft keine finanzielle Belastung.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Gesamt |
Transferaufwand |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
50.000 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
50.000 |
Erläuterung
Ad Novelle FAG 2008:
Der Katastrophenfonds wird bedarfsgerecht mit 50 Mio. EUR aufgestockt, um ausreichend Mittel zur Finanzierung für Dürreschäden bereitstellen zu können.
Ad Novelle KatFG 1996:
Dem Fonds werden maximal 50 Mio. EUR für die Finanzierung von Futtermitteln und den Einkommensverlusten nach Schäden an Ackerkulturen und Dauerkulturen bereitgestellt. Die Mittel sollen bis spätestens 2014 ausbezahlt werden. Die Länder stellen einen gleich hohen Betrag zur Verfügung. Die Leistungen werden auf Grund von Richtlinien gewährt, die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen erstellt werden.
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
44.02.01 |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
0 |
Die Bedeckung erfolgt |
|
|
|
|
|
|
durch Mehreinzahlungen in |
44.02.01 |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
0 |
Erläuterung der Bedeckung:
Die Aufstockung des Fonds erfolgt aus dem Aufkommen an Körperschaftsteuer.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
- Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt
in Tsd. € |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Gesamt |
Transferkosten |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
50.000 |
Kosten gesamt |
0 |
50.000 |
0 |
0 |
50.000 |
Erläuterung
Die Länder stellen für die Hilfe nach Dürreschäden entsprechend den Richtlinien des BMLFUW und BMF Mittel in Höhe von maximal 50 Mio. EUR entsprechend der Hilfe des Bundes zur Verfügung. Kosten für die Abwicklung entstehen den Ländern allenfalls durch die Mitwirkung bei der Schadenserhebung. Die Zahlstellen werden durch die noch zu erlassende Richtlinie festgelegt; allfällige Abwicklungskosten werden im Zuge der Richtlinienerstellung berechnet werden.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Für die Inanspruchnahme der Entschädigungszahlungen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, welche erst in Richtlinien festgelegt werden. Aus heutiger Sicht entstehen den antragstellenden Landwirtschaftsbetrieben diese einmaligen Verwaltungskosten aufgrund der für die Abwicklung der Entschädigung notwendigen Verwaltungstätigkeiten (Information, Nachweise erbringen etc.), wobei eine genauere Schätzung erst nach Vorliegen der Förderrichtlinien möglich ist.
IVP |
Kurzbezeichnung |
Fundstelle |
Be-Entlastung (in Tsd. €) |
1 |
Dürre-Entschädigung |
§ 3 Z 4 KatFG 1996 |
750 |
Unternehmen
Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln
Landwirte erhalten nach im Jahre 2013 erlittenen Dürreschäden an Ackerkulturen und Dauerkulturen nach noch zu erlassenden Richtlinien finanzielle Hilfe in Höhe von insgesamt maximal 100 Mio. EUR im Jahr 2014 (Bund und Länder zu gleichen Teilen).
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Durch die Dürreschäden kommt es zu ungeplanten Mehrausgaben (Zukauf von ansonsten selbst produzierten Futtermitteln) bei betroffenen Landwirten, die zunächst durch Konsumverlagerung, Auflösung finanzieller Reserven oder Fremdmittel gedeckt werden. Zudem waren Ertragsausfälle zu verzeichnen, welche direkt die Konsum- und Investitionsmöglichkeiten negativ beeinflussen. Diese Belastung wird durch die Entschädigungszahlungen abgemildert. Gesamtwirtschaftlich bedeutet dies, dass ein Teil des Nachfrageausfalls kompensiert werden kann.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Transferaufwand - Projekt
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anzahl |
Aufwand |
Ges. (in €) |
2014 |
Unterstützungsleistung für Dürre aus KatFonds |
Bund |
1 |
50.000.000,00 |
50.000.000,00 |
2014 |
Unterstützungsleistung für Dürre |
Länder |
1 |
50.000.000,00 |
50.000.000,00 |
Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen
Informationsverpflichtung 1 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
Dürre-Entschädigung |
§ 3 Z 4 KatFG 1996 |
neue IVP |
National |
750.000 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung (IVP):
Die Landwirte haben die finanzielle Hilfe zum Zukauf von Raufutter bzw. die Hilfe zur Abfederung der Dürreschäden zu beantragen.
Eine elektronische Umsetzung der Informationsverpflichtung ist nicht vorgesehen:
Unternehmensgruppierung 1: Landwirte mit Anspruch auf Entschädigung |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
Verwaltungstätigkeit 1: Beschaffung von Informationen |
00:30 |
20 |
0,00 |
0 |
10 |
10 |
Verwaltungstätigkeit 2: Beantragung inkl. Nachweise |
01:00 |
20 |
0,00 |
0 |
20 |
20 |
Fallzahl |
25.000 |
Sowieso-Kosten in % |
0 |
Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:
Eine genauere Abschätzung ist erst bei Vorliegen der Förderungsrichtlinien möglich. Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft könnten bis zu 25.000 Landwirtschaftsbetriebe eine Förderung beantragen.