Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Schutz der Bevölkerung durch nachhaltigen Hochwasserschutz

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

Konkret handelt es sich um eine Umsetzung eines Hochwasserschutzprojektes an der Donau im Bereich des Eferdinger Beckens mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von bis zu € 250 Mio. für die Jahre 2014-2022, wovon der Bund die Hälfte trägt.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Umsetzung eines Hochwasserschutzprojektes an der Donau im Bereich des Eferdinger Beckens mit einem geschätzten budgetären Gesamtvolumen in der Höhe von bis zu € 250 Mio. für die Jahre 2014-2022, wovon der Bund die Hälfte trägt.

Gleichzeitig verpflichtet sich das Bundesland Oberösterreich seinerseits die Finanzierung gemäß Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 - WBFG in der geltenden Fassung sicherzustellen, wodurch die Durchführung des Hochwasserschutzprojektes garantiert wird.

Die Planung des Zeitablaufs für die Projektumsetzungen sowie die Kostenschätzungen inklusive der Vorausvalorisierung wird vom Land durchgeführt und vom BMVIT auf Plausibilität geprüft.

Die Kostenschätzung enthält auch Anteile für Unvorhergesehenes und Risiko sowie eine Valorisierung (4 % pro Jahr), die auf Erfahrungswerten der letzten Jahre beruht.

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

0

60.000

50.000

30.000

30.000

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

2013

2014

2015

2016

2017

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

0

60.000

50.000

30.000

30.000

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Oberösterreich wurde im Juni 2013 von einem verheerenden Donauhochwasser heimgesucht. Für den Pegel Linz wurde ein Hochwasser mit einer deutlich über 100jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit (>HQ100) registriert.

 

Westlich, stromaufwärts von Linz befindet sich das Eferdinger Becken. Diese große Beckenlandschaft stellt einen bedeutenden Lebens- und Wirtschaftsraum dar.

 

Derzeit besteht für diesen Raum nur ein sehr eingeschränkter Hochwasserschutz. Arbeiten zur zeitnahen Erstellung eines generellen Projektes zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes für das Eferdinger Becken wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Land OÖ und dem Bund bereits eingeleitet.

Die angeführten Auszahlungsbeträge ergeben sich aus ersten Schätzungen des Landes Oberösterreich für den Zahlungsfluss. Das endgültige Zahlungsprofil ist von der detaillierten Projektausgestaltung abhängig.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B VG

zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich

über das Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Laufendes Finanzjahr:

2013

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Oberösterreich wurde im Juni 2013 von einem verheerenden Donauhochwasser heimgesucht. Für den Pegel Linz wurde ein Hochwasser mit einer deutlich über 100jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit registriert.

 

Westlich, stromaufwärts von Linz befindet sich das Eferdinger Becken. Diese große Beckenlandschaft stellt einen bedeutenden Lebens- und Wirtschaftsraum dar.

 

Derzeit besteht für diesen Raum nur ein sehr eingeschränkter Hochwasserschutz. Arbeiten zur zeitnahen Erstellung eines generellen Projektes zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes für das Eferdinger Becken wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Land OÖ und dem Bund bereits eingeleitet. Rund 60 km² Fläche könnten dadurch zukünftig vor Hochwasser geschützt werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Grundsätzlich nicht möglich. Alternativen bestehen ebenfalls nicht, da eine Abgeltung von eingetretenen Hochwasserschäden bereits mittelfristig einen erhöhten Budgetaufwand bedeuten würde und Schäden an Leib und Gut der Bevölkerung grundsätzlich vermieden werden können. So wurden seit 2007 im Bereich Oberösterreich 195 Millionen Euro in Hochwasserschutz investiert. Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass im Jahr 2002 Schäden in der Höhe von 500 Mio. Euro verursacht wurden.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Der grundsätzliche Nutzen von Hochwasserschutzmaßnahmen ist unbestritten, außerdem existiert hierzu noch eine Studie des WIFO „Eine volkswirtschaftliche Analyse der Wildbach- und Lawinenverbauung“ aus dem Jahr 2007, welche den volkswirtschaftlichen Nutzen von Hochwasserschutzbauten belegt.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Finanzielle Auswirkungen ab 2014 daher Evaluierung 2018.

Keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schutz der Bevölkerung durch nachhaltigen Hochwasserschutz

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ungenügender Hochwasserschutz im Bereich Eferdinger Becken

Fertigstellung Hochwasserschutz im Bereich Eferdinger Becken gemäß 15a Vereinbarung

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Keiner

Das WZ 1 des BMLFuW in der UG 42 kann nicht betroffen sein, als die Zuständigkeit für den ggstl. Bereich gemäß BMG beim bmvit liegt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Umsetzung eines Hochwasserschutzprojektes im Bereich des Eferdinger Beckens

Beschreibung der Maßnahme:

Der Hochwasserschutz soll in zwei Themenbereiche gegliedert und zeitlich differenziert umgesetzt werden. In einem ersten Schritt werden Absiedelungsbereiche im Eferdinger Becken festgelegt. Um menschliches Leid zu lindern, einen wasserwirtschaftlich und ökologisch überaus bedeutenden Retentionsraum zu sichern, sowie künftig wirtschaftlichen Schaden zu minimieren, soll den Besitzern von Objekten innerhalb dieser Absiedelungsbereiche Absiedelungsangebote unterbreitet werden. Die Absiedelungsbereiche werden so definiert, dass innerhalb dieser Bereiche keine aktiven Hochwasserschutzmaßnahmen mehr ergriffen werden müssen. In einem zweiten Schritt soll für den gesamten Siedlungsraum im Eferdinger Becken (nördlich und südlich der Donau) ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt und umgesetzt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Vereinbarung zur Finanzierung des HWS-Projektes Eferdinger Becken

Finanzierung zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen (Schaffung von Retentionsräumen durch Absiedlungen, aktive HWS Maßnahmen-Dämme, Mobilelemente) im Verhältnis 50%Bund, 30% Land und 20% Gemeinden/Interessenten.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

0

60.000

50.000

30.000

30.000

davon Bund

0

30.000

25.000

15.000

15.000

davon Länder

0

30.000

25.000

15.000

15.000

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferaufwand

0

30.000

25.000

15.000

15.000

Aufwendungen gesamt

0

30.000

25.000

15.000

15.000

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Transferaufwand

15.000

10.000

10.000

3.000

2.000

Aufwendungen gesamt

15.000

10.000

10.000

3.000

2.000

 

in Tsd. €

Gesamt

Transferaufwand

125.000

Aufwendungen gesamt

125.000

 

Erläuterung

 

Es handelt sich um Förderungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985. Die Mittel werden für die Umsetzung des Projekts gemäß vorliegender Jahrestranchen verwendet.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

41020602

0

30.000

25.000

15.000

15.000

Die Bedeckung erfolgt

gem. BFRG/BFG

0

30.000

25.000

15.000

15.000

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung der erforderlichen Finanzmittel des Bundes erfolgt durch Zurverfügungstellung zweckgebundener Mittel des Katastrophenfonds.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

- Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Transferkosten

0

30.000

25.000

15.000

15.000

Kosten gesamt

0

30.000

25.000

15.000

15.000

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Transferkosten

15.000

10.000

10.000

3.000

2.000

Kosten gesamt

15.000

10.000

10.000

3.000

2.000

 

in Tsd. €

Gesamt

Transferkosten

125.000

Kosten gesamt

125.000

 

Erläuterung

 

Da die detaillierte Umsetzung und Definition der Projektinhalte auf Landesebene erfolgt kann diesbezüglich nur von Seiten des Landes Oberösterreich Auskunft gegeben werden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Bauwirtschaft

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2013

2014

2015

2016

2017

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

0,0

60,0

50,0

30,0

30,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

0,0

60,0

50,0

30,0

30,0

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2013

2014

2015

2016

2017

Wertschöpfung in Mio. €

0

104

103

79

82

Wertschöpfung in % des BIP

0,00

0,03

0,03

0,03

0,03

Importe *)

0

25

25

20

20

Beschäftigung (in JBV)

0

1.561

1.537

1.157

1.182

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Es wird angenommen, dass die Investitionen öffentlich nachfrageinduziert sind, da private Investitionen der Betroffenen nicht abgeschätzt werden können.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt via Objekt Modell

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2013

2014

2015

2016

2017

unselbständig Beschäftigte

0

1.435

1.412

1.061

1.083

                davon 15 bis unter 25 Jahre

0

235

227

166

168

                davon 25 bis unter 50 Jahre

0

885

865

642

650

                davon 50 und mehr Jahre

0

316

321

254

266

selbständig Beschäftigte

0

126

125

96

99

Gesamt

0

1.561

1.537

1.157

1.182

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Entsprechend der automatisch generierten Abschätzung - siehe quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung - ist wohl auch hier mit einer steigenden Tendenz zu rechnen.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Siehe positiver Trend Beschäftigung, Anzahl kann von ho. nicht abgeschätzt werden.

 

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Da aufgrund eines verbesserten Hochwasserschutzes die Gefahr aus Schäden durch Naturkatastrophen nachhaltig vermindert werden kann, führt dies mittelfristig auch zu einer besseren Standortqualität in der Region.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Verringerung bzw. Hintanhaltung von menschlichem Leid durch größtmögliche Vermeidung von Schäden an Leib, Leben sowie Hab und Gut.

 

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Wasser

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

 

Erläuterung

Inwieweit es durch das Hochwasserschutzprojekt zu Auswirkungen kommt kann zu dzt. Zeitpunkt nicht bewertet werden, da hierzu gesonderte Verfahren (UVP und Materienrechtsverfahren) abgewartet werden müssen. Darüber hinaus liegt dies in der Zuständigkeit der Projektwerber. Fakt ist, Jedenfalls gesichert ist, dass es im Zuge des Projektes zu einer ökologisch gewünschten Vergrößerung der Retentionsflächen kommen wird.

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Die Auswirkungen auf die Bereiche Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden werden ebenfalls erst im Rahmen der gesonderten Verfahren (UVP und Materierechtsverfahren) abgeschätzt werden können. Es gelten die Erläuterungen der Dimension Wasser sinngemäß.

 

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)

 

*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Transferaufwand - Projekt

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (in €)

2014

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Bund

1

30.000.000,00

30.000.000,00

2014

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Land/Interessent

1

30.000.000,00

30.000.000,00

2015

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Bund

1

25.000.000,00

25.000.000,00

2015

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Land/Interessent

1

25.000.000,00

25.000.000,00

2016

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Bund

1

15.000.000,00

15.000.000,00

2016

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Land/Interessent

1

15.000.000,00

15.000.000,00

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2018

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2019

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Bund

1

10.000.000,00

10.000.000,00

2019

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Land/Interessent

1

10.000.000,00

10.000.000,00

2020

Ident zum Vorjahr

 

 

 

 

2021

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Bund

1

3.000.000,00

3.000.000,00

2021

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Land/Interessent

1

3.000.000,00

3.000.000,00

2022

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Bund

1

2.000.000,00

2.000.000,00

2022

Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Land/Interessent

1

2.000.000,00

2.000.000,00

 

Die Transferzahlungen des Bundes ergehen an das Land Oberösterreich als Förderverwalter.