4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
über den Antrag 42/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dieter Brosz, MSc, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Dieter Brosz, MSc, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
● Durch diese
Novelle soll in § 57 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen werden, die
Mindestredezeit von Abgeordneten auch bei normalen Plenardebatten von zehn auf
fünf Minuten pro Debatte herabzusetzen. Dies ist derzeit bereits in
einigen Fällen möglich bzw. sogar gesetzlich vorgesehen, wie z.B. bei
allgemeinen Geschäftsordnungsdebatten, bei Kurzdebatten oder bei Aktuellen
Stunden.
Dadurch, dass ohnedies jederzeit eine Reduzierung der Redezeit des einzelnen
Abgeordneten auf fünf Minuten möglich ist, erübrigt sich die
bisher in der Praxis nicht angewandte Bestimmung, wonach beschlossen oder
angeordnet werden kann, dass ab dem dritten Redner pro Klub die Redezeit auf
fünf Minuten herabgesetzt wird.
● In Abs. 4 wird
die Mindestredezeit für Redner eines Klubs bei Beschluss einer
Gesamtredezeit über einen einzelnen Tagesordnungspunkt von 30 auf 20
Minuten herabgesetzt. In Abs. 5 (bei zusammengefassten Debatten) erfolgt eine
Reduzierung von 60 auf 30 Minuten.
Durch Ergänzungen in Abs. 4 und 5 wird festgehalten, dass für die
Verteilung der Redezeiten auf die Fraktionen auch deren Stärke von
Relevanz ist.
Bei der Verteilung der Gesamtredezeit soll an der parlamentarischen Usance,
wonach kleineren Klubs im Rahmen der „Wiener Stunde“ ein
überproportionales Zeitkontingent zur Verfügung gestellt wird, nichts
geändert werden.
● In § 57 Abs. 7 wird für Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit nunmehr auch eine Maximalredezeit für die gesamte Tagesordnung festgelegt. Darüber hinaus wird die Mindestredezeit eines solchen Mandatars pro Debatte von derzeit zehn auf fünf Minuten herabgesetzt. Diese Redezeiten werden in die Gesamtredezeit gemäß § 57 Abs. 5 nicht eingerechnet.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag, der in der 5. Sitzung des Nationalrates am 20. November 2013 in Erste Lesung genommen wurde, am 3. Dezember 2013 in Verhandlung genommen. Die Abgeordnete Mag. Sonja Steßl erstattete Bericht.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2013 12 03
Mag. Sonja Steßl Karlheinz Kopf
Berichterstatterin Obmann