9 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 40/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für die Anpassung von Politikerbezügen sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Politikerbezüge heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge der Politiker für das Jahr 2014 um 2,4 % (entsprechend dem Pensionsanpassungsfaktor) angehoben worden wären.

Da aber der dem Anpassungsfaktor entsprechende Erhöhungsprozentsatz gemäß § 666 Abs. 3 Z 2 ASVG im Kalenderjahr 2014 um 0,8 % vermindert wird, beträgt die Erhöhung der Politikerbezüge für das Kalenderjahr 2014 nur 1,6 %.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Otto Pendl die Abgeordneten Johann Singer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann und Dr. Johannes Jarolim.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N dagegen: F) angenommen.

 

Ein vom Abgeordneten Mag. Harald Stefan eingebrachter Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 11 Abs. 21 und Art. 2 § 21 Abs. 13 fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G, T, N).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 12 12

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann