Vorblatt

 

Ziel(e)

 

- Effizienzsteigerung bei Evakuierungseinsätzen von österreichischen Staatsbürgern und Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungseinsätzen.

Durch den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags mit der Republik Zypern sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungseinsätzen geschaffen werden. Dabei soll insbesondere die Rechtsstellung von österreichischen Soldaten auf Zypern geregelt werden. Dadurch wird die Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland optimiert.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten auf Zypern

- Abschluss einer Durchführungsvereinbarung auf Ebene der Verteidigungsminister zur Festlegung weiterer Details

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Laufendes Finanzjahr:

2013

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Im Zuge des arabischen Frühlings kam es vermehrt zu Evakuierungseinsätzen von österreichischen Staatsbürgern unter Rückgriff auf Luftfahrzeuge des österreichischen Bundesheers. Dabei hat es sich immer wieder als problematisch erwiesen, dass der Transportweg zwischen dem jeweiligen Einsatzraum und Österreich für einen effizienten Evakuierungseinsatz sehr lang ist. Angesichts der günstigen geographischen Lage Zyperns würde sich daher ein Evakuierungseinsatz von Zypern aus anbieten, um österreichische Staatsbürger schnell aus der eventuellen Gefahrenzone bringen zu können. Zypern hat sich bereit erklärt, Österreich in einem solchen Fall Infrastruktur auf einem zyprischen Flughafen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck ist der Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern erforderlich.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne den Abschluss des gegenständlichen völkerrechtlichen Vertrags muss Österreich jeweils im Anlassfall um die Nutzung von Infrastruktur auf Zypern ansuchen. Aufgrund von dafür erforderlichen Vorlaufzeiten entstehen Probleme für die Sicherstellung der raschen Handlungsfähigkeit für einen österreichischen Evakuierungseinsatz. Weiters besteht auch seitens anderer europäischer Staaten Interesse daran, Zypern als Ausgangspunkt für Evakuierungseinsätze zu verwenden. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss des gegenständlichen völkerrechtlichen Vertrags zweckmäßig, um im Anlassfall die erforderliche Unterstützung seitens Zyperns prioritär in Anspruch nehmen zu können.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Prüfung der Effektivität und der Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des völkerrechtlichen Vertrags, insbesondere anhand der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Evakuierungseinsätze oder anhand von internationalen Übungen auf Zypern bzw. anhand einer Einschätzung der Sicherheitslage in Staaten, aus denen allenfalls österreichische Staatsbürger evakuiert werden müssen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Effizienzsteigerung bei Evakuierungseinsätzen von österreichischen Staatsbürgern und Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungseinsätzen.

 

 

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Fehlen eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrags.

Es besteht ein völkerrechtlicher Vertrag mit der Republik Zypern, welcher die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungseinsätzen regelt, um eine rasche Handlungsfähigkeit für österreichische Evakuierungseinsätze sicherzustellen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:

Beitrag zum Wirkungsziel 1 der Untergliederung 12 / Äußeres: Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen.

Beitrag zum Wirkungsziel 3 der Untergliederung 14 / Militärische Angelegenheiten und Sport: Gewährleistung eines solidarischen Beitrages zur internationalen Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Regelung der Rechtsstellung von österreichischen Soldaten auf Zypern

Beschreibung der Maßnahme:

Der gegenständliche völkerrechtliche Vertrag enthält Bestimmungen über die Rechtsstellung von österreichischen Soldaten auf Zypern, welche inhaltlich ähnlichen völkerrechtlichen Verträgen nachgebildet wurden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne Regelung unterliegen österreichische Soldaten der zyprischen Gerichtsbarkeit.

Es besteht eine dem internationalen Gebrauch übliche Regelung über die Rechtsstellung von österreichischen Soldaten auf Zypern, welche die zyprische Gerichtsbarkeit einschränkt.

 

Maßnahme 2: Abschluss einer Durchführungsvereinbarung auf Ebene der Verteidigungsminister zur Festlegung weiterer Details

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Umsetzung des gegenständlichen völkerrechtlichen Vertrags und zur Regelung weiterer Details schließen die Verteidigungsminister eine Vereinbarung zur Durchführung des gegenständlichen Vertrags. Dabei sollen insbesondere Fragen der Unterstützung seitens des Gaststaates Zypern ("Host Nation Support") geregelt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Fehlen einer entsprechenden Durchführungsvereinbarung.

Es besteht eine Durchführungsvereinbarung auf der Ebene der Verteidigungsminister, welche die Details zur Umsetzung des gegenständlichen völkerrechtlichen Vertrags regelt.