Vorblatt
Ziel(e)
- Dem Ansuchen der UN zur Überlassung von Gerät und Versorgungsgütern, damit werden intern Rücktransportkosten vermieden, wird entsprochen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Außerbestandnahme von Gerät und Versorgungsgütern im ÖBH und Übergabe (Überlassung) von Gerät und Versorgungsgütern des ehemaligen österreichischen UN-Bataillons in Syrien (AUTCON UNDOF) an die Vereinten Nationen.
Wesentliche Auswirkungen
Im Zuge des Abzuges von AUTCON UNDOF ergaben sich Anfragen durch die Vereinten Nationen zur Überlassung von im Einsatzraum befindlichen Gerätschaften von AUTCON UNDOF. Unter Berücksichtigung des relativen Zeitwertes der in Rede stehenden Güter steht der Aufwand für eine Verbringung dieser Güter nach Österreich in einem Verhältnis, das eine Neubeschaffung sinnvoller erscheinen lässt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Überlassung der bezeichneten Gegenstände ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Aufwand in Form von Restwertabschreibungen im kalkulierten Ausmaß von 166.000 Euro.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Artikel 6 Abs. 1 Z 2 nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird
Einbringende Stelle: |
BMLVS und BMF |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
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Problemanalyse
Problemdefinition
Im Zuge des Abzugs des AUTCON UNDOF ergaben sich Fragen hinsichtlich des Verbleibs von bestimmten Versorgungsgütern und Einrichtungen des Bundesheeres im Einsatzraum. Seitens der Vereinten Nationen ergaben sich Anfragen zur Überlassung dieser Gerätschaften im Wege einer Donation. Unter Berücksichtigung des relativen Zeitwerts der in Rede stehenden Güter steht der Aufwand für eine Verbringung sowie die fragliche Wiederverwendung nach technischer Bewertung in Österreich in einem Verhältnis, dass gemessen zum gesamten Aufwand eine Neubeschaffung sinnvoll erscheinen lässt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der Wirtschaftsgüter in der Küche fest verbaut ist und nur durch zusätzliche Abbaumaßnahmen verfügbar gemacht werden kann. Die in Rede stehenden Sachen verleiben derzeit auf Basis einer unentgeltlichen Leihe im Einsatzraum.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ein weiterer Verbleib der in Rede stehenden Sachen im Eigentum des Bundes unter gleichzeitiger Weitergabe auf Basis einer Leihe verschlechtert die Relation des Zeitwertes der Gerätschaften im Verhältnis mit dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Evaluierungsunterlagen und -methode: Außerbestandnahme von Gerät und Versorgungsgütern im ÖBH und Übergaben an UN abgeschlossen.
Ziele
Ziel 1: Vermeidung von unwirtschaftlichen Kosten mittels Entsprechung des Ansuchens der UN zur Überlassung von Gerät und Versorgungsgütern.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Diverses Gerät und Versorgungsgut befindet sich noch in den ehemaligen Einsatzorten des ehemaligen österreichischen UN-Bataillons in Syrien (AUTCON UNDOF). Die Kosten der Rückführung übersteigen zum Teil den Buchwert dieser Gegenstände. |
Dem Ansuchen zur Überlassung von Gerät und Versorgungsgütern wurde entsprochen. Dadurch entfallen etwaige Rückführungskosten. Der Buchwert der überlassenen Gegenstände wird als Abgang im Ergebnishaushalt ausgewiesen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Außerbestandnahme von Gerät und Versorgungsgütern im ÖBH und Übergabe (Überlassung) von Gerät und Versorgungsgütern des ehemaligen österreichischen UN-Bataillons in Syrien (AUTCON UNDOF) an die Vereinten Nationen.
Beschreibung der Maßnahme:
Feldsanitätsstation:
Die Sanitätsausrüstung wird auf Grund der Reduzierung der Sanitätsorganisation im ÖBH nicht mehr benötigt, stellt aber für UNDOF für die weitere Sanitätsversorgung der UN-Angehörigen einen überlebenswichtigen Bestandteil dar.
Zwei Motorschlitten (incl. Anhänger):
Diese Überschneefahrzeuge haben durch die hohe Auslastung und Abnützung am Mount HERMON nur mehr einen geringen Zeitwert, weshalb eine weitere Verwendung im ÖBH auf Grund der hohen Transportkosten nicht vertretbar ist.
Infrastruktur:
- Einrichtungsgegenstände
- Sozialeinrichtungen/ -ausstattung
Aus Alters- und Abnützungsgründen wäre eine Rückführung nach AUT nicht wirtschaftlich bzw. zweckmäßig.
Küche
Diese ?Austrian International Kitchen? wurde 2001 nach Abkommen mit UNNY durch AUTCON für den gesamten Bereich HQ UNDOF im Camp FAOUAR eingerichtet und betrieben. Von Seite UNDOF wurde eine Übergabe dieses Bereiches als einsatznotwendig angemeldet.
Ein Gabelstapler:
Durch hohe Auslastung und Abnützung im Werkstätten- und Lagerbereich hat dieses Gerät nur mehr einen geringen Zeitwert. Aus diesem Grund wäre eine weitere Verwendung auf Grund der hohen Transportkosten nicht vertretbar.
Ein Anhänger:
Der in Frage kommende Anhänger ist in Österreich nicht mehr verwendbar.
10 Container:
Die Container sind durch die langzeitige Benützung und durch den Einbau im Küchenbereich nicht mehr in einen in Österreich benützungswürdigen Zustand und wären daher in der Gesamtheit an UNDOF zu überlassen.
66 Ferngläser:
Der Zeitwert dieser Ferngläser ist auf Grund des hohen Alters sehr gering.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Gerät und Versorgungsgüter im Bestand des ÖBH: - Feldsanitätsstation - Zwei Motorschlitten (incl. Anhänger) - Infrastruktur (diverse Einrichtungsgegenstände) - Gesamte Küche
- Ein Gabelstapler - Ein Anhänger HÄGGLUND - 10 Container - 66 Ferngläser Die angegebenen Gegenstände werden derzeit auf Basis einer Leihe den Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt. |
Außerbestandnahme und Übergabe des angeführten Geräts und Versorgungsgütern an UN abgeschlossen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Abschreibungen generell - und so auch die Restwertabschreibung - sind nicht finanzierungswirksam.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
- Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
Sonstige Aufwendungen |
166 |
0 |
0 |
0 |
166 |
Aufwendungen gesamt |
166 |
0 |
0 |
0 |
166 |
Erläuterung
Dieser Betrag umfasst die Restwertabschreibungen sämtlicher der UN übergebener Gegenstände.
Bedeckung
in Tsd. € |
Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Bedeckung erfolgt |
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gem. BFRG/BFG |
14020201 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Erläuterung der Bedeckung
Es handelt sich nicht um Auszahlungen, die bedeckt werden müssten, sondern lediglich um Aufwendungen (Ergebnishaushalt).
Von einer Deckung der Aufwendungen im BFRG/BFG des Jahres 2014 wird ausgegangen.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*)
*) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen - Projekt
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Feldsanitätsstation |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
31.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
31.000,00 |
Erläuterung:
- Die Sanitätsausrüstung wird auf Grund der Reduzierung der SanOrg im ÖBH nicht mehr benötigt, stellt aber für UNDOF für die weitere Sanitätsversorgung der UN-Angehörigen einen überlebenswichtigen Bestandteil dar.
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Motorschlitten inkl. Anhänger |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
4.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
4.000,00 |
Erläuterung:
- Diese Schneefahrzeuge haben durch die hohe Auslastung und Abnützung am Mount HERMON nur mehr einen geringen Zeitwert, eine weitere Verwendung im ÖBH wäre auf Grund hoher Transportkosten nicht vertretbar.
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Infrastruktur |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
30.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
30.000,00 |
Erläuterung:
- Dahinter verbergen sich Einrichtungsgegenstände und Sozialeinrichtungen bzw. -ausstattung. Aus Alters- und Abnützungsgründen wäre eine Rückführung nach AUT nicht wirtschaftlich.
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Küche |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
80.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
80.000,00 |
Erläuterung:
- Die Küche wurde 2001 nach Abkommen mit UNNY durch AUTCON für den gesamten Bereich HQ UNDOF im Camp FAOUAR eingerichtet und betrieben. Aus Alters- und Abnützungsgründen war für Sommer 2013 von Seiten UN ein Neubau geplant. Von Seite UNDOF wurde eine Übergabe dieses Bereiches als einsatznotwendig mit Priorität angemeldet.
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Gabelstapler |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
6.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
6.000,00 |
Erläuterung:
- Durch hohe Auslastung und Abnützung im Werkstätten- und Lagerbereich hat dieses Gerät nur mehr einen geringen Zeitwert. Eine Rückführung zur weiteren Verwendung im ÖBH wäre unter Verweis auf anfallende Transportkosten nicht wirtschaftlich.
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Kühlcontainer |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
10.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
10.000,00 |
Erläuterung:
- Die angeführten Container sind durch die langzeitige Benützung und durch den Einbau im Küchenbereich nicht mehr in einen in AUT benützungswürdigen Zustand herzustellen und wären daher an UNDOF zu überlassen. (Anm.: Zusätzlich übergeben werden 8 Kühlcontainer, welche bereits vollständig abgeschrieben wurden.)
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Restwertabschreibung Ferngläser (66 Stk) |
Aufwand aus dem entsprechenden Vermögensabgang |
Bund |
Auswirkungen im Ergebnishaushalt
in € |
2014 |
Aufwendungen |
5.000,00 |
Auswirkungen im Vermögenshaushalt
in € |
2014 |
Verringerung |
5.000,00 |
Erläuterung:
- Die Überlassung der Ferngläser wurde seitens UNO angefragt. Aufgrund der bereits langen Gebrauchsdauer (beschränkte Wiederverwendungsfähigkeit) des Geräts erscheint eine Entsprechung des Ansinnens vertretbar.
Anm.: Der ebenfalls übergebene Anhänger HÄGGLUND ist in AUT nicht mehr verwendbar und ist bereits ausgeschieden.
Erläuterung:
Das zur Überlassung vorgesehene Gerät steht zurzeit noch mit den jeweiligen Restwerten in den Büchern. Bei der Ausscheidung der Güter im Zuge der Überlassung ist zwingend eine Restwertabschreibung (als außerplanmäßige Abschreibung) vorzunehmen. Dieser Aufwand schlägt sich einmalig - im Jahr der Überlassung - in den Büchern nieder. Die in Zuge der Kalkulation verwendeten Beträge bezeichnen die seitens der Gruppe Logistik des BMLVS geschätzten Restwerte der in Frage stehenden Gegenstände. Ein Abgleich mit den entsprechenden Daten im FI-AA war bislang nicht möglich. Eine annähernde Identität wird in der Zwischenzeit unterstellt.