37 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11 (III-4 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

-       Österreichische Bundesfinanzierungsagentur: Veranlagungen des Bundes

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres

-       Außendienstpräsenz der Wiener Polizei

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz

-       Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur

-       Einsatz von österreichischen Lehrern im Ausland (Auslandsschulwesen); Follow–up–Überprüfung

 

 

Der Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-184 d.B. (XXIV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXIV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Der gegenständliche Bericht wurde in der 4. Sitzung des Nationalrates der XXV. Gesetzgebungsperiode am 20. November 2013 mit der Beilagen-Bezeichnung III-4 d.B. (XXV.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2014 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch den Abgeordneten Johann Hell.

 

Bei der Abstimmung am 20. Februar 2014 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11 (III-4 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2014 02 20

                                    Johann Hell                                                                  Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau