39 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012 (III-31 der Beilagen)

Der Rechnungshof ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG verpflichtet, für Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial– und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Dieser Berichtspflicht kommt der Rechnungshof mit dem vorliegenden Einkommensbericht für die Jahre 2011 und 2012 nach. Bei der Erhebung und Berichterstattung handelt es sich gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG und § 14a RHG um eine Darstellung durchschnittlicher Einkommen bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichtsjahr in einem Bezugsverhältnis zu den namentlich angeführten Rechtsträgern standen.

Die Darstellung führt dazu, dass auf das konkrete Einkommen einer bestimmten natürlichen Person nicht zwingend rückgerechnet werden kann. Dies vor allem auch deshalb, weil die angeführten Durchschnittswerte auch Zahlungen an ausgeschiedene Personen enthalten können. Solche Fälle betreffen beispielsweise den Wechsel von Organwaltern innerhalb eines Jahres oder Personen, die schon vor dem Berichtsjahr ausgeschieden sind und denen auch im Berichtsjahr noch Zahlungen zugeflossen sind. Das bedeutet im Ergebnis, dass auch bei sehr kleinen Berichtsgruppen keine gesicherten Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten möglich sind. Die Einkommen setzen sich aus dem Jahresbrutto­einkommen einschließlich Erfolgsprämien und den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Die aus­gewiesenen Durchschnittseinkommen werden auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß. Die Einkommen von nicht ganzjährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen werden auf dieses Referenzszenario hochgerechnet, um einen aussagekräftigen Einkommensvergleich zu ermög­lichen. Die von den Unternehmen und Einrichtungen dem Rechnungshof übermittelten Daten wurden auf ihre Plausibilität, nicht jedoch hinsichtlich ihrer materiellen Richtigkeit geprüft. Das in diesem Bericht enthaltenen Zahlenwerk beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf– und Abrundungen.

Für den vorliegenden Einkommensbericht wurden die durchschnittlichen Einkommen bei 413 Unternehmen und Einrichtungen im Jahr 2011 bzw. 416 Unternehmen und Einrichtungen im Jahr 2012 erhoben. Dabei handelte es sich für die Jahre 2011 bzw. 2012 um 1.554 bzw. 1.502 Aufsichtsrats­mitglieder, 711 bzw. 691 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer sowie 211.736 bzw. 212.215 Beschäftigte.

Die Erhebung erfolgte mittels eines Webformulars. Die in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmen und Einrichtungen wurden nach den Abschnitten der ÖNACE (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, Rev. 2 (2008), „NACE“ in der Österreichischen Version) gegliedert. Dazu kamen drei Sonderkategorien, die sich in den speziellen Beschäftigungs­verhältnissen der ihnen zugeordneten Einrichtungen begründen (Universitäten, Sozialversicherungen, Einrichtungen künstlerischer Art). Die Statistik Austria adaptiert kontinuierlich nach einem vorgegebenen Verfahren die ÖNACE–Zuordnungen. Diese Übersicht weist auch die Veränderung der Anzahl der Unternehmen in der jeweiligen ÖNACE von 2011 zu 2012 aus. Der Rechnungshof weist in diesem Bericht darauf hin, dass die ÖNACE–Kategorien „Land– und Forstwirtschaft; Fischerei“ (A) sowie „Wasserversorgung; Abwasser– und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ (E) jeweils nur ein Unternehmen umfassen und die ÖNACE–Kategorie „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ (B) lediglich zwei Unternehmen enthält. Sie werden daher in keine der grafischen Darstellungen der durchschnittlichen Einkommen aufgenommen.

Der Vergleich zum Bezug des Bundeskanzlers geht auf eine diesbezügliche Anregung der Abgeordneten im Rahmen des Rechnungshofausschusses zurück.

Im Jahr 2011 wiesen 26 Unternehmen und Einrichtungen für insgesamt 65 Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer ein Einkommen pro Vollzeitäquivalent aus, das über dem Bezug des Bundeskanzlers (285.600 EUR) lag. Im Jahr 2012 wiesen 22 Unternehmen und Einrichtungen mit insgesamt 53 Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern ein Einkommen pro Vollzeitäquivalent über jenem des Bundeskanzlers (wiederum 285.600 EUR) aus. Die höchsten durchschnittlichen Einkommen bei Vorstandsmitgliedern wiesen im Jahr 2011 die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (969.300 EUR) und die Österreichische Post Aktiengesellschaft (801.200 EUR) auf. Im Jahr 2012 waren die durchschnittlichen Einkommen der Vorstandsmitglieder der Unternehmen Österreichische Post Aktiengesellschaft (866.400 EUR) und VERBUND AG (819.200 EUR) am höchsten.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2014 behandelt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Gessl-Ranftl, die Abgeordneten Elmar Mayer, Johann Singer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Judith Schwentner, Ing. Robert Lugar, Dr. Rainer Hable, Mag. Ruth Becher, Mag. Gerald Hauser und Wolfgang Zanger sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser und die Ausschussobfrau Dr. Gabriela Moser.

 

 

Bei der Abstimmung am 20. Februar 2014 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012 (III-31 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2014 02 20

                             Andrea Gessl-Ranftl                                                          Dr. Gabriela Moser

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau