42 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 111/A der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993 geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die mit BGBl. I Nr. 95/2013 erfolgte Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 wurde unter anderem in § 46 ein Abs. 24 eingefügt, der Übergangsbestimmungen zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz BGBl. I Nr. 33/2013 enthält. Die dort enthaltene Regelung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Bescheide in Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet wurden und gegen die nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Rechtslage kein ordentliches Rechtsmittel zulässig wäre, soll für alle Verfahren nach dem dritten Abschnitt in gleicher Weise gelten und nicht – wie die Novelle BGBl. I Nr. 95/2013 anordnet – ausschließlich für Verfahren über Bundesstraßen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll – im öffentlichen Verkehrsinteresse – auch für das Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht die sachliche Gleichbehandlung von Genehmigungsverfahren für Hochleistungsstrecken und jenen für Bundesstraßen sichergestellt werden: Rechtsmitteln in Genehmigungsverfahren, die vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet wurden und gegen die nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Rechtslage kein ordentliches Rechtsmittel zulässig gewesen wäre, kommt damit unverändert ex lege keine aufschiebende Wirkung zu.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Februar 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hannes Weninger die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Matthias Köchl und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 02 21

                               Hannes Weninger                                                      Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau