Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2013, wird wie folgt geändert:

In § 46 Abs. 24 Z 5 wird der Ausdruck „nach § 23a“ durch „nach den §§ 23a oder 23b“ ersetzt.