Vorblatt
Ziel(e)
- Bessere zahnärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche
Dieses Vorhaben ist ein weiterer Schritt für den Ausbau der Leistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Konkret geht es um die Beseitigung von finanziellen Hindernissen beim Zugang zu Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Streichung der Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Zahnärztekammer haben in Gesamtvertragsverhandlungen einzutreten, mit dem Ziel, die Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen zu streichen. Das Bundesministerium für Finanzen hat 80 Mio. Euro für die UG 24 Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit überweist diese Summe an den Hauptverband, der diese Summe an die Krankenversicherungsträger aufteilt. Im Jahr 2015 erfolgt die erste Überweisung anteilsmäßig.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2044 um 0,37 % des BIP bzw. 2.123 Mio. € (zu Preisen von 2015) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Nettofinanzierung Bund |
‑40.000 |
‑80.000 |
‑80.000 |
‑80.000 |
‑80.000 |
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Aufwendungen in Mio. Euro |
40 |
80 |
80 |
80 |
80 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Es wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendliche, die aus medizinischen Gründen eine festsitzende Kieferregulierung benötigen eine solche bekommen können und keine finanziellen Hürden zu überwinden sind, um diese Leistungen zu erhalten.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche
Einbringende Stelle: |
BMG |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung nach Bildung, Status und Geschlecht." der Untergliederung 24 Gesundheit bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Selbstbehalte stellen gerade im Bereich der Zahngesundheit oft eine Hürde zu zahnärztlichen Leistungen dar. In diesem Bereich sind Zuzahlungen - etwa für Zahnspangen - besonders hoch. Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinträchtigen die Funktion des Gebisses und führen zu Überlastungen einzelner Zähne, zu Kiefergelenksbeschwerden und zu einer Vielzahl an gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Zahnstatus ist aber neben diesen medizinischen Folgen mittlerweile auch einer der stärksten Indikatoren für die soziale Herkunft eines Menschen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Die Beibehaltung der Behandlungsbeiträge würde den Zugang zu den zahnärztlichen Leistungen nach wie vor erschweren und dies kann zu einem gesundheitlichen Risiko durch Überlastung einzelner Zähne bzw. Kiefergelenksbeschwerden führen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Fünf Jahre nach Inkrafttreten, weil dann erst die ersten Auswirkungen auf die Zahngesundheit festgestellt werden können. Statistische Aufzeichnungen über die Verläufe der Behandlung der betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen organisiert werden.
Ziele
Ziel 1: Bessere zahnärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche
Beschreibung des Ziels:
Gesündere Zähne für Kinder und Jugendliche, soziale Stigmatisierung durch Zahnfehlstellungen vermindern
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
oft unüberwindbare finanzielle Hürden (Mehrkindfamilien!) durch hohe Zuzahlungen für Kieferregulierungen |
Kinder haben einen erleichterten Zugang zu Kieferregulierungen |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Streichung der Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen
Beschreibung der Maßnahme:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Zahnärztekammer haben in Gesamtvertragsverhandlungen einzutreten, mit dem Ziel die Behandlungsbeiträge für Kinder und Jugendliche für Kieferregulierungen zu streichen. Das Bundesministerium für Finanzen hat 80 Mio. Euro für die UG 24 Bundesministerium für Gesundheit bereitzustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit überweist diese Summe an den Hauptverband, der diese Summe an die Krankenversicherungsträger aufteilt. Im Jahr 2015 erfolgt die erste Überweisung anteilsmäßig.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2044 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
2.123 |
0,37 |
*zu Preisen von 2015
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Transferaufwand |
40.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Aufwendungen gesamt |
40.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Transferaufwand: Die Maßnahme tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Das 3. Quartal 2015 wird im BFG 2015 schlagend, das 4. Quartal 2015 und die ersten drei Quartale 2016 im BFG 2016. Der Betrag wird im jeweiligen BFRG bzw. BFG seine Bedeckung finden müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit überweist den Betrag an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Dieser teilt die Summe auf die Krankenversicherungsträger auf.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die aktive Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern
Gefördert werden alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr, die Kieferregulierungen benötigen
Quantitative Auswirkungen auf die Gefährdung und die Entwicklung / Gesundheit von Kindern
Betroffene Gruppe |
% der Jahreskohorte |
Quelle/Erläuterung |
Kinder und Jugendliche mit Zahnfehlstellungen |
33 |
Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
40.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
gem. BFRG/BFG |
24.02.03 Leistungen an Sozialversicherungen |
|
40.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung ist unter der Voraussetzung gegeben, dass das derzeitige BFRG 2014-1017 und folgende Bundesfinanzrahmengesetze um jene Beträge zu erhöhen ist, die diese Maßnahme benötigt. Auch die zukünftigen Bundesfinanzgesetze sind entsprechend zu dotieren.
Laufende Auswirkungen
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Aufwand |
Bund |
1 |
40.000.000,00 |
40.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
80.000.000,00 |
|
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
SUMME |
|
|
|
40.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
40.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
80.000.000 |
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Öffentliche Einnahmen |
- Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten |
Gesamt- wirtschaft |
Nachfrage |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Gesamt- wirtschaft |
Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen |
40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre |
Soziales |
Arbeitsmarkt |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.