Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Förderung von Handwerkerleistungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Es sind Fördermittel in Höhe von 30 Mio. Euro vorgesehen, davon 10 Mio. Euro im Jahr 2014 und 20 Mio. im Jahr 2015. Die Vollzugskosten für die Abwicklungsstelle liegen dzt. noch nicht vor, da die Abwicklungsstelle lt. Gesetz erst im Verordnungsweg definiert wird. Eine entsprechende Aktualisierung der finanziellen Auswirkungen erfolgt zum Zeitpunkt der Verordnungserstellung.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑10.000

‑20.000

0

0

0

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 10.417 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von € 0,- pro Jahr.

Mit der Antragstellung ist – je nach Ausgestaltung des Antragsverfahrens – ein gewisser Verwaltungsaufwand für die Förderwerber/innen (z.B. Mieter) verbunden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Lt. WIFO sind Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ungefähr in Höhe des Fördervolumens von 30 Mio. Euro zu erwarten.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs, Erhalt und kulturtouristische Präsentation des historischen Erbes." der Untergliederung 40 Wirtschaft bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Grund für das vorliegende Bundesgesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen ist die Stärkung der redlichen Wirtschaft und die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich. Die Angaben zu Schwarzarbeit in Österreich schwanken stark, aber nach Angaben von Prof. Schneider, Universität Linz aus dem Jahr 2013 liegt der Anteil im Bereich Baugewerbe und Handwerksbetrieb bei etwa 7,5 Mrd. EUR. Mit dem Handwerkerbonus soll ein Instrument geschaffen werden, das Anreize zur Verringerung der Schwarzarbeit setzen soll.

 

Derzeit gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten, Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich durch Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. Betroffen sind alle natürlichen Personen, die entsprechende Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum beauftragen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Kein Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016

Evaluierungsunterlagen und -methode: Daten der Statistik Austria zum Index der Beschäftigten gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau)

 

Ziele

 

Ziel 1: Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft

 

Beschreibung des Ziels:

Mit der Förderung von Handwerkerleistungen soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Zudem sollen damit und durch die Befristung wachstums- und konjunkturbelebenden Impulse gesetzt werden. Aufgrund der spezifischen Ausrichtung der Förderung (s. Maßnahmenbeschreibung) ist davon auszugehen, dass Mitnahmeeffekte stark hintangehalten werden können.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau) lag im Juni 2013 bei 106,7.

Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau) soll gegenüber Juni 2013 angestiegen sein.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Förderung von Handwerkerleistungen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit einer förderbaren Leistungen stehen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr dahingehend beschränkt, dass maximal 3 000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Somit beträgt die maximal ausschöpfbare Förderung pro Jahr und Förderungswerber 600 Euro. Insgesamt sollen für diese Förderungen Mittel im Ausmaß von 10 Millionen Euro für das Jahr 2014 und 20 Millionen Euro für das Jahr 2015 zur Verfügung stehen.

Gegenstand der Förderung soll der Bereich der Wohnraumrenovierung, Wohnraumerhaltung und Wohnraummodernisierung sein, wenn die betroffenen Gebäudeteile eigenen Wohnzwecken des Förderungswerbers (Eigentümer, Mieter) im Inland dienen.

Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit ist unter anderem, dass die Maßnahmen durch Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Weiters muss über die Erbringung der Leistung eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt werden, in der die auf die reine Arbeitsleistung (und die Fahrkosten) entfallenden Kosten gesondert ausgewiesen werden.

Ein Förderungsansuchen kann nur von natürlichen Personen gestellt werden. Die beantragte Förderung und das Vorliegen der Voraussetzungen soll durch eine Abwicklungsstelle überprüft werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Transferaufwand

10.000

20.000

0

0

0

Aufwendungen gesamt

10.000

20.000

0

0

0

 

Transferaufwand: Es werden Fördermittel im Ausmaß von 10 Mio. Euro im Jahr 2014 und 20 Mio. Euro im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Unter der Annahme der vollen Ausschöpfung des zur Verfügung gestellten Budgetvolumens ist 2014 mit mindestens ca. 16.600 und 2015 mit mindestens 33.300 Anträgen zu rechnen. Da die Verwaltungskosten für Bürger/innen im Rahmen des Standardkostenmodells als jährlicher Durchschnittswert angeführt werden, handelt sich bei den zu Grunde gelegten 25.000 Anträgen um einen aufgerundeten, rechnerischen Mittelwert. Da die näheren Anforderungen für die Antragstellung in Förderrichtlinien konkretisiert werden, handelt es sich um eine grobe Schätzung aufgrund ähnlicher Fälle.

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Ansuchen auf Förderung

§ 2 in Verbindung mit §§ 3 und 8

10.417

0

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Unternehmen müssen bei der Rechnungsausstellung im Zusammenhang mit förderbaren Handwerksleistungen darauf achten, dass die Kosten für die reine Arbeitsleistung und die Fahrtkosten gesondert ausgewiesen sind. Dies geschieht großteils schon bisher, sodass keine wesentlichen zusätzlichen Verwaltungskosten zu erwarten sind.

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Hauptbetroffen von der Maßnahme sind voraussichtlich Klein- und Mittelbetriebe, die dadurch mit Umsatzzuwächsen rechnen können.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Es gibt einen Nettotransfer des Staates an die Haushalte, definitionsgemäß muss der gesamte Transfer von den Haushalten ausgegeben werden, es ist daher mit Wertschöpfungseffekten im Jahr 2014 von 17 Mio. Euro und im Jahr 2015 von 38 Mio. Euro zu rechnen.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2014

2015

2016

2017

2018

Investitionen privat

Wohnbau

10,0

20,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

10,0

20,0

0,0

0,0

0,0

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2014

2015

2016

2017

2018

Wertschöpfung in Mio. €

17

38

8

6

5

Wertschöpfung in % des BIP

0,01

0,01

0,00

0,00

0,00

Importe *)

4

9

2

2

1

Beschäftigung (in JBV)

261

563

110

82

60

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Mit der geplanten Maßnahme ist auch ein positiver Effekt auf die Beschäftigung zu erwarten. Lt. WIFO sind Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ungefähr in Höhe des Fördervolumens von 30 Mio. Euro zu erwarten.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Verbesserung der Nachfragebedingungen für KMU

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2014

2015

2016

2017

2018

unselbständig Beschäftigte

240

517

100

75

55

                davon 15 bis unter 25 Jahre

39

83

14

10

7

                davon 25 bis unter 50 Jahre

149

318

58

42

29

                davon 50 und mehr Jahre

53

115

27

23

19

selbständig Beschäftigte

21

45

10

7

5

Gesamt

261

563

110

82

60

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

ansteigend

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

10.000

20.000

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

40.

 

10.000

20.000

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Es ist vorgesehen die Bedeckung aus der UG 40 vorzunehmen

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Förderung Handwerkerbonus

Bund

1

10.000.000,00

10.000.000

 

 

 

 

 

 

1

20.000.000,00

 

20.000.000

 

 

 

SUMME

 

 

 

10.000.000

20.000.000

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

10.000.000

20.000.000

 

 

 


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Ansuchen auf Förderung

§ 2 in Verbindung mit §§ 3 und 8

neue IVP

National

10.417

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung

Ein Ansuchen auf Förderung kann nur für Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit dem vom Förderungswerber für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnraum im Inland gestellt werden. Dabei müssen Nachweise, insb. hinsichtlich Inanspruchnahme der Arbeitsleistung (z.B. Rechnung, Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers) und Fördervoraussetzungen erbracht werden.

 

Eine elektronische Umsetzung der Informationsverpflichtung ist nicht vorgesehen:

Die näheren Details zur Ausgestaltung des Förderverfahrens sind noch nicht bekannt und werden im Zusammenhang mit der allfälligen Erstellung von Richtlinien beurteilt.

 

Personengruppe 1: Förderwerber

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Informationen und Formulare einholen

25.000

00:05

0,00

2.083

0

Verwaltungstätigkeit 2: Unterlagen für den Antrag einholen

25.000

00:05

0,00

2.083

0

Verwaltungstätigkeit 3: Formular ausfüllen

25.000

00:10

0,00

4.167

0

Verwaltungstätigkeit 4: Antrag einbringen

25.000

00:05

0,00

2.083

0

 

Quelle für Fallzahl: Schätzung auf Basis des Fördervolumens

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Da die näheren Anforderungen für die Antragstellung in Förderrichtlinien konkretisiert werden, handelt es sich um eine grobe Schätzung aufgrund ähnlicher Fälle.


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.