48 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 108/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jährlich werden laut UNDOC-Bericht rund 21 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. Davon sind rund ein Drittel (27%) Kinder und Minderjährige. Diese werden meist aus ärmeren Herkunftsregionen in andere Staaten gebracht und dort von Erwachsenen ausgebeutet, indem sie zur Prostitution, Bettelei, Pornographie oder zu Billigarbeit im Haushalt, in der Landwirtschaft, auf Baustellen oder Tourismus gezwungen werden. Auch Österreich ist eines der Transit- und Zielländer von Kinderhandel.

Österreich engagiert sich aktiv im Kampf gegen Menschenhandel und ist den relevanten internationalen Rechtsinstrumenten zur Bekämpfung von Menschenhandel beigetreten. Damit einher geht auch die Verpflichtung Österreichs, das Recht der minderjährigen Opfer von Menschenhandel auf angemessene Betreuung zu gewährleisten. Diese Kinder und Jugendlichen müssen mit entsprechender Sorgfalt behandelt und unterstützt werden, um ihren besonderen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden.

In der Praxis krankt es jedoch an einer einheitlichen Vorgehensweise der österreichischen Behörden – sowohl bei der Identifizierung der Opfer als auch bei der Betreuung. Identifizierung und Betreuungserfolge bleiben punktuell, es ist daher „Glückssache“, ob ein Kind überhaupt als Opfer identifiziert und in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wird. Für ein strukturiertes Vorgehen müssten PolizistInnen und ggf. auch SozialarbeiterInnen speziell geschult werden, um Merkmale von Menschenhandel, auch bei Kindern, zu erkennen.

Auch sollten geeignete Unterbringungen geschaffen werden. Diese sollten sichere Einrichtungen sein, die einerseits die psychosoziale und medizinische Betreuung dieser oft schwer traumatisierten Kinder sowie eine effektive Prozessbegleitung sicherstellen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Susanne Winter und Franz Kirchgatterer.


 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Identifizierung und Betreuung von Opfern des Kinderhandels ist eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe (KJH). In Angelegenheiten der KJH ist der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Ausführungs-gesetzgebung und Vollziehung (und damit auch die Identifizierung und Betreuung von Opfern des Kinderhandels) ist jedoch den Ländern vorbehalten. Der Bund ist daher aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befugt, verpflichtende Standards für die Identifikation und Betreuung von Kinderhandelsopfern zu erlassen.

Die Arbeitsgruppe Kinderhandel des BMFJ, die als Unterarbeitsgruppe zur "Task Force Menschenhandel" im BMeiA mit dem „Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel" eingerichtet wurde, erarbeitet Empfehlungen für Maßnahmen zur Prävention von Kinderhandel und zum Schutz der Opfer von Kinderhandel. Derzeit arbeitet die Arbeitsgruppe Richtlinien für die Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Akteure im Asyl- und Fremdenrechtsverfahren, Gesundheitsbereich und Strafvollzug zur professionellen Identifizierung und Betreuung der Opfer des Kinderhandels aus.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 03 12

                  Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich                                                  Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau