55 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 237/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die UN-Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates veröffentlichte im Februar 2014 einen Bericht über die Menschenrechtslage in Nordkorea. Der Report belegt überzeugend verbreitete, systematische und massive Menschenrechtsverletzungen. Die Kommission berichtet über Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie „Ausrottung, Mord, Sklaverei, Folter, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen und andere sexuelle Gewalt, Verfolgung aus politischen, religiösen, ethnischen und geschlechtsspezifischen Gründen, gewaltsame Zwangsumsiedelungen, das Verschwindenlassen von Personen und das menschenunwürdige, wissentliche Verhungernlassen von Menschen“ (Mitteilung des UNHR http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14255&LangID=E). Öffentliche Hinrichtungen und gewaltsames Verschwindenlassen in politische Straflager werden als gezielte Waffe eingesetzt, um die Bevölkerung bis in die totale Unterwerfung zu terrorisieren. Derzeit werden bis zu 120.000 Menschen in diesen Straflagern gefangen gehalten, wo unter anderem absichtliches Aushungern systematisch eingesetzt wird. Im Dezember 2013 veröffentlichte Amnesty International Satellitenbilder, die den stetigen Ausbau der zwei größten nordkoreanischen Gefangenenlager belegen. Dort eingesperrt sind viele Personen und Kinder, die keinerlei Straftat begangen haben, aber deren Familienangehörige politischer Verbrechen beschuldigt werden. Sie werden gemäß dem Prinzip «Schuld durch Zugehörigkeit» in Kollektivhaft genommen. „Die Schwere, das Ausmaß und die Art dieser Menschenrechtsverletzungen zeigen uns einen Staat, der als solcher keinerlei Parallele in der heutigen Welt hat.“ sagt die UN-Kommission in ihrem 400-Seiten langen Bericht.

Es liegt nun an der internationalen Staatengemeinschaft hier unmissverständliche Schritte gegen diese systematischen und langandauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu setzen. Der bisherige Umgang der Staatengemeinschaft mit dem nordkoreanischen Regime ist angesichts des epidemischen Ausmaßes an Menschenrechtsverbrechen im Land vollkommend unzureichend. Der Urheber dieser Verbrechen, Kim Jong Un und seine Staatsspitze, müssen vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden. Das, ebenso wie gezielte gemeinsame Sanktionen gegen das nordkoreanische Regime (nicht aber die nordkoreanische Bevölkerung), wären ein unmissverständliches Zeichen, dass solche Ausschreitungen gegen die eigene Bevölkerung nicht toleriert werden. Rechtlich ist dies mit einer Zuweisung über den UN-Sicherheitsrat (gemäß Art 13 lit. a IStGH-Statut in Verbindung mit einer Maßnahme nach Kapitel VII Charter der Vereinten Nationen) auch bei Nichtmitgliedsstaaten des Strafgerichtshofs möglich. Die UN-Untersuchungskommission empfiehlt in ihrem Bericht, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Internationalen Strafgerichtshof anruft oder ein eigenes UN- Tribunal dazu einrichtet.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Petra Bayr, MA und Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Nurten Yilmaz gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 03 12

                                  Nurten Yilmaz                                                                  Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau