57 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (14 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle)

Es hat sich gezeigt, dass es für die Sicherheit, aber auch die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs vorteilhaft wäre, wenn auf Autobahnabschnitten mit mindestens drei Fahrstreifen schwere Lastkraftfahrzeuge den ganz links gelegenen nicht befahren dürfen. Lastkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t wird daher das Befahren des jeweils äußerst links gelegenen Fahrstreifens verboten.

Außerdem hat sich gezeigt, dass die Finanzverwaltung, um ihren Aufgaben problemlos nachkommen zu können, von einigen Vorschriften der StVO ausgenommen werden sollte. Ausnahmen von bestimmten Ge- und Verboten (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbot) werden daher auf die Fahrzeuge der Finanzverwaltung ausgedehnt.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Hermann Lipitsch, Georg Willi, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Christoph Hagen sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (14 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 03 12

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann