63 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 21/A und Zu 21/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Oktober 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das österreichische Arbeitslosenversicherungsrecht kennt die niedrigste Nettoersatzrate vergleichbarer europäischer Staaten. Dies führt zu extrem niedrigen und nicht existenzsichernden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie zu erheblicher Armutsgefährdung. Die Anhebung der Nettoersatzrate ist zumindest ein erster Schritt der Anpassung an das Sicherungsniveau anderer europäischer Industrieländer sowie in der Verhinderung von Armut.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Rainer Wimmer, August Wöginger, Herbert Kickl, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung eines von der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G dagegen: S,V,T,N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Rainer Wimmer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2014 03 12
Rainer Wimmer Dr. Sabine Oberhauser, MAS
Berichterstatter Obfrau