64 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 22/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Oktober 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Anrechnung eines etwaigen PartnerInneneinkommens bei der Festsetzung der Notstandshilfe führt regelmäßig zu unfairen, unverständlichen und unsachlichen Resultaten. Eine demokratische Gesellschaft hat auf individuelle Sicherungsansprüche abzustellen und Almosenverteilung abzustellen. Mit diesem Vorschlag wird die Unsitte der willkürlichen Kürzung der Notstandshilfe, die zu über 90% Frauen trifft, abgestellt und der Rechtsanspruch auf soziale Sicherungsleistungen im Fall der Arbeitslosigkeit festgeschrieben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Rainer Wimmer, August Wöginger, Herbert Kickl, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag unter Berücksichtigung eines von den Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G dagegen: S,V,T,N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Rainer Wimmer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 12

                                Rainer Wimmer                                                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau