66 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 77/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex sind Gebot der Stunde

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung. Anstatt zum Beispiel die Privilegien der Nationalbank-Pensionisten abzuschaffen, erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.

Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2013 bei 837,63 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1255,89 Euro.

Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 wird die Anpassung voraussichtlich bei 1,6 Prozent liegen (entspricht Inflationsabgeltung – 0,8 Prozent). Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Bezieher einer Ausgleichszulage. Die Mindestpensionen werden um die volle Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner, Johann Höfinger, Mag. Gerald Loacker, Wolfgang Katzian und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S,V,G,N nicht anwesend: T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 12

                                Johann Höfinger                                                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau