72 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 8 Abs. 5 lit. d erster Halbsatz des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, BGBl. Nr. 368/1925, dürfen sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke nicht schneiden. Diese Bestimmung steht einer flexiblen Gestaltung der Organisation sowohl der Verwaltung als auch der Gerichtsbarkeit entgegen und soll daher entfallen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Dr. Beatrix Karl und Dr. Nikolaus Scherak.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, T, dagegen: F, G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 03 20

                            Dr. Johannes Jarolim                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann