Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des ORF-Gesetzes
Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 wird wie folgt geändert:
1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung „(6)“ und es entfällt in diesem Abs. die Wortfolge „nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10“.
2. In § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) § 28 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 tritt am 1. März 2014 in Kraft.“