78 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeitszeiten in den Spitälern sind nach wie vor viel zu lang und stellen eine Gefahr sowohl für PatientInnen als auch für ÄrztInnen dar. Zu lange Dienstzeiten am Stück führen nachweislich zu erhöhter Herzfrequenz und Bluthochdruck. Eine Studie der Universität Innsbruck hat ergeben, dass ÄrztInnen, die länger als 24 Stunden im Dienst sind, eine verlangsamte Reaktionszeit haben - ganz so, als hätten sie 0,8 Promille Alkohol im Blut. Das Burnout-Risiko der SpitalsärztInnen ist nach einer Studie der Medizinischen Universität Graz extrem hoch und beträgt 50 bis 60 Prozent.

Vor allem die Ärzte in Ausbildung sind von überlangen Diensten betroffen und leiden darunter. Eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist unter diesen Umständen nicht möglich. Bereits jetzt gibt es in Österreich einen Turnusärzte-Mangel, da die Arbeitsbedingungen im Ausland besser sind.

Die Bundeskurie der angestellten ÄrztInnen fordert schon seit langem eine gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit auf 25 Stunden.

Derzeit sind laut Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz bis zu 32 Stunden lange Dienste erlaubt, an Wochenenden dürfen Ärzte sogar bis zu 49 Stunden am Stück arbeiten.

Das Wiener AKH hat die Begrenzung auf 25 Stunden am Stück bereits mittels Betriebsvereinbarung eingeführt. Es ist jedoch eine Regelung für alle Spitäler im Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetz notwendig.

Eine bereits 2011 angekündigte Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeitverkürzung ist bis jetzt nicht zustande gekommen.

Vor allem die Bundesländer fürchten eine Kostenexplosion durch die Verkürzung der durchgehenden Dienstzeiten. Eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums hat aber ergeben, dass es nur zu einer Umschichtung der Dienstzeiten kommt und die Überstunden wegfallen, die Änderung also kostenneutral wäre.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dr. Marcus Franz, Gerhard Schmid, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Mag. Johannes Rauch, Erwin Spindelberger und Mag. Judith Schwentner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS beschloss der Ausschuss einstimmig der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 20

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau