81 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 170/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Strukturen für Österreich – Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und umfassende Gesundheitsreform“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Noch immer gibt es insgesamt 22 österreichische Sozialversicherungsträger um das Sozialversicherungsmanagement für rund 8,5 Millionen Österreicher abzuwickeln, 19 davon im Gesundheitsbereich.

Seit Jahren wird diese Tatsache insbesondere vom Rechnungshof kritisiert und eine weitere Reduktion eingemahnt. Die letzte Änderung durch die Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter (PVArb) und der der Angestellten (PVAng) zur Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist Jahre her. Damit bestehen weiterhin Verwaltungsapparate samt einer Vielzahl von gut bezahlten Posten und Funktionäre mit allen Privilegien parallel nebeneinander.

Insbesondere im Bereich der 19 Sozialversicherungsträger der Gesundheit ist eine Vereinheitlichung aller Verwaltungs- und Finanzierungsebenen zu einer ‚Österreichischen Gesundheitsversicherung, (ÖGV)‘ umzusetzen. Diese Österreichische Gesundheitsversicherung soll als medizinischer Teil eines einheitlichen österreichischen Sozialversicherungsträgers die medizinische Grundversorgung der Menschen sicherstellen.

Konkret soll diese neue, als nationaler Trust organisierte Österreichische Gesundheitsversicherung, für die Einhebung, Verwaltung und Verteilung der Mittel im gesamten Gesundheitswesen zuständig sein und unabhängig handeln können. Medizinische und pflegerische Leistungen, egal ob diese stationär oder ambulant zu erbringen sind, können so über eine einzige Verwaltungseinheit abgerechnet werden.

             - Jeder Staatsbürger ist vollberechtigtes Mitglied der ÖGV und in letzter Konsequenz auch an den Kosten und natürlich an den Einsparungen beteiligt. Dadurch wird das Verantwortungsgefühl bei den Bürgern gesteigert.

             - Die ÖGV besitzt weder Spitäler noch Ambulatorien noch führt sie solche. Sie ist selbst kein Leistungserbringer, sondern sie kauft ihre Leistungen für die ÖGV-Mitglieder auf dem österreichischen Gesundheitsmarkt ein.

             - Von der ÖGV wird ein österreichweit einheitlicher, jährlich aktualisierter Leistungskatalog für Diagnosen und Therapien nach internationalen Gegebenheiten mit zugehörigen fairen Honoraren erstellt.

             - Die ÖGV wird von parteipolitisch unabhängigen Experten geführt. Es gibt verantwortliche Geschäftsführer, Aufsichtsräte und regelmäßige Berichtspflichten.

             - Kontrollinstanzen der ÖGV sind das Parlament und der Rechnungshof. Für eine unwirtschaftliche oder unethische Gebarung sind Sanktionen vorgesehen.

             - Die ÖGV ist ihrem Wesen nach eine österreichweit agierende Serviceeinrichtung für den Einzelnen und die Allgemeinheit. Sie finanziert und steuert die notwendigen Gesundheitsleistungen für den Bürger. Die ÖGV ist aber nicht nur Finanzverwalter, sondern auch Berater im System. Jeder Staatsbürger und Hilfesuchende kann von der ÖGV rund um die Uhr erfahren, welche medizinische Einheit in seiner Nähe im Dienst ist und welche Einrichtung für ihn die Beste ist.

Ein zusätzlicher Auftrag der ÖGV ist die Schaffung eines Kosten- und Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung, wobei die ÖGV in ihrer jährlich kundgemachten Verwaltungs- und Finanzgebarung Vorbild ist.

Mit der ÖGV wird die derzeit undurchsichtige Mittelaufbringung des öffentlichen Gesundheitssystems über gestaffelte und unterschiedliche Beiträge, zugewiesene Steuermittel über 15-a Vereinbarungen und sonstige Gelder von Bund, Ländern und Gemeinden endlich transparent.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Marcus Franz die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Gerhard Schmid, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Eva Mückstein, Mag. Johannes Rauch, Erwin Spindelberger und Mag. Judith Schwentner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, T, N dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 20

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau