84 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter­Kind-Passes

Die Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und beinhaltet Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Sämtliche der vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind.

Gar nicht vorgesehen ist derzeit im Mutter-Kind-Pass eine Untersuchung des Kindes durch einen Zahnarzt. Die Basis für gesunde Zähne wird jedoch schon in der frühesten Kindheit gelegt; bereits vor der Geburt, denn je weniger Keime die werdende Mutter im Mund trägt, je gesünder deren Zähne und Zahnfleisch sind, desto besser ist das für das Kind. Auch das Stillen fördert die Zahn- und Kieferentwicklung des Kindes.

Die Zahnpflege soll bereits mit dem Durchbruch der Milchzähne beginnen; in Folge sind neben dem regelmäßigen Putzen auch regelmäßige Zahnarztbesuche unerlässlich. Schon früh können sich durch Angehörige Kariesbakterien auf das Kind übertragen. Auch zuckerhaltiges Essen und Trinken gefährdet die Milchzähne und somit auch die nachkommenden Zähne. Daher brauchen Kinder auch mit Milchzähnen eine erste Einweisung in die richtige Putztechnik. Hier können Eltern ihre Kinder beim Putzen unterstützen und regelmäßige Zahnarztbesuche einplanen, damit die Kinder sich frühzeitig an die Kontrollen gewöhnen. Der erste Besuch beim Zahnarzt sollte zumindest zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr stattfinden.

In Deutschland werden rund 50 Prozent der kariösen Milchzähne nicht behandelt. In Extremfällen leiden Kinder, die umfangreiche Zahnzerstörungen aufweisen, unter vielfältigen Beeinträchtigungen, z.B. einem schlechten Allgemeinzustand mit erhöhter Infektanfälligkeit. Viele dieser Kinder haben Schwierigkeiten beim Essen oder mit der Verdauung, Sprachprobleme, Probleme bei sozialen Kontakten, manche zeigen sogar Verhaltensänderungen. Und beim Zahnwechsel werden die Probleme fast immer vom Milchgebiss auf die bleibenden Zähne übertragen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Michael Ehmann, Mag. Helene Jarmer, Dr. Marcus Franz, Dr. Erwin Rasinger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Eva Mückstein, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Gerhard Schmid und Josef A. Riemer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 20

                             Erwin Spindelberger                                           Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau