86 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 262/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“

Die Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die gemäß der europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben in Österreich durchzuführenden Fleischkontrollen und Bestätigungsvermerke mittels ‚Genusstauglichkeitsstempel‘ stiften unter Produzenten und Konsumenten in immer vermehrtem Maße Verwirrung und Unmut. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass mit der ‚AT-Genusstauglichkeits-Auslobung‘ die tatsächliche Herkunft des Fleisches oft verschleiert wird, da der Stempel mit den Initialen ‚AT‘ eine österreichische Herkunft suggeriert, die in der Praxis oft nicht gegeben ist bzw. falsch interpretiert wird.

Es erhalten bekanntlich alle geschlachteten Nutztiere an den heimischen Schlachthöfen, auch wenn sie aus dem Ausland stammen, die gleiche Klassifizierung mit dem so genannten AT-Stempel (Genusstauglichkeitsstempel).

Dieser Umstand ist im hohen Maße dazu geeignet, bei vielen Lebensmitteln tierischen Ursprungs bzw. bei weiterverarbeiteten Lebensmitteln (speziell Convenience –Waren) den Konsumentinnen und Konsumenten eine durchgehende Herkunft aus Österreich zu suggerieren, die tatsächlich sehr oft gar nicht gegeben ist und nur auf einer innerhalb Österreichs erfolgten Schlachtung des Tieres oder auch einer Endfertigung/Abpackung beruht.

Über bleiben bei dieser ‚amtlichen Täuschung‘ die irritierte und verunsicherte Konsumenten.

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der lebensmittelliefernden Nutztiere zu informieren, die ‚Verösterreichisierung‘ ausländischer Grundstoffe samt Quasiauslobung als österreichische Qualität muss sich endlich aufhören.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Marcus Franz die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Johann Höfinger, Josef A. Riemer, Gerhard Schmid und Martina Diesner-Wais sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 20

                                Johann Höfinger                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau