Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserung der finanziellen Lage der Familien
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Erhöhung der Familienbeihilfe
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Erhöhung der Familienbeihilfe wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanziert.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
‑64.501 |
‑129.103 |
‑190.503 |
‑190.503 |
‑253.201 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Keine unmittelbaren Auswirkungen; 80 % der Bezieher/Innen der Familienbeihilfe sind Frauen (Quelle: Familienbeihilfendatenbank).
Soziale Auswirkungen:
Durch die Erhöhung des Zuschlages zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder werden Eltern mit erheblich behinderten Kindern verstärkt unterstützt.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Durch die Erhöhung der Familienbeihilfe werden die Kosten der Eltern für den Unterhalt vermindert.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Familien und Jugend |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten." der Untergliederung 25 Familie und Jugend bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden, die ein familien- und kinderfreundliches Umfeld gewährleisten. Um entsprechende Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, sind nachhaltige Maßnahmen zu setzen, die die Erreichung dieses Zieles forcieren. In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt, auf die - im Sinne der Schaffung von Zukunftsperspektiven - besonderes Augenmerk zu legen ist: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.
Die Familienbeihilfe als tragendes Instrument der österreichischen Familienpolitik bzw. als wichtiges Instrument der horizontalen Umverteilung und des vom VfGH geforderten steuerlichen Ausgleichs des halben gesetzlichen Unterhalts wurde seit 2008 nicht mehr erhöht, was zu einem entsprechenden Kaufkraftverlust geführt hat. Durch die nunmehrige Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt werden, um dem Rechnung zu tragen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Im Sinne der Weiterentwicklung der drei Säulen des Familienförderungsmodells - Geld, Infrastruktur und Zeit - ist es unabdingbar, auch die finanzielle Situation der Familien zu verbessern. Hierbei wurde das Modell einer zeitlich gestaffelten Anhebung der Familienbeihilfe zur Stärkung der Kaufkraft auf mehrere Jahre gewählt. Ansonsten würde die Ausgewogenheit des Familienförderungsmodells mit dem Ziel, eine familienfreundliche Gesellschaft zu erreichen, in Frage gestellt werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Entwicklung der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds wird laufend zu beobachten sein.
Im Hinblick auf die etappenweise Erhöhung der Familienbeihilfe, wonach der dritte Erhöhungsschritt im Jahr 2018 erfolgen wird, ist eine vertiefte Evaluierung in diesem Jahr sinnvoll.
Ziele
Ziel 1: Verbesserung der finanziellen Lage der Familien
Beschreibung des Ziels:
Durch Bereitstellung von zusätzlichen Geldmitteln für Familien soll das Ziel, Perspektiven für Familien und damit eine familienfreundlichere Gesellschaft zu schaffen, erreicht werden. Hierbei soll auch durch eine überproportionale Anhebung des Behindertenzuschlags zur Familienbeihilfe im ersten Erhöhungsschritt dem erhöhten finanziellen Bedarf für behinderte Kinder Rechnung getragen werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Rund 1.084.000 anspruchsberechtigte Personen beziehen für rund 1.775.000 Kinder die Familienbeihilfe. |
Die finanzielle Situation der Familien, insbesondere der Familien mit erheblich behinderten Kindern, wird verbessert. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Erhöhung der Familienbeihilfe
Beschreibung der Maßnahme:
1. Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) soll in drei Etappen erhöht werden:
- ab 1. Juli 2014 um rund 4 %
- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
2. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll erhöht werden:
- ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %
- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
3. Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag sollen erhalten bleiben.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Rund 1.084.000 anspruchsberechtigte Personen beziehen für rund 1.775.000 Kinder die Familienbeihilfe |
Der Ausgangszustand sollte zumindest beibehalten werden und die genannten Beträge um 4 % 2014, sowie 2016 und 2018 um 1,9 % erhöht werden, nachdem die Familienbeihilfenbeträge (Grundbetrag mit Altersstaffel, Geschwisterstaffel und gegebenenfalls Behindertenzuschlag) seit 2008 unverändert sind . |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Die Festlegung der Beträge für die Höhe der Familienbeihilfe im Jahr 2018 ist unbefristet.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Transferaufwand |
64.501 |
129.103 |
190.503 |
190.503 |
253.201 |
Aufwendungen gesamt |
64.501 |
129.103 |
190.503 |
190.503 |
253.201 |
Transferaufwand: Auf Grund der Höhe und Komplexität der Beträge kommt es durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen.
1. Derzeitige/r Aufwand/Kinderzahl nach aktuellen Auswertungen der Familienbeihilfendatenbank:
Familienbeihilfe:
0-2 Jahre (monatlich: 105,4 €): 236.000 Kinder; 24.889.000 €/Monat; 298.668.000 €/Jahr
3-9 Jahre (monatlich: 112,7 €): 553.000 Kinder; 62.354.000 €/Monat; 748.248.000 €/Jahr
10-18 Jahre (monatlich: 130,9 €): 765.000 Kinder; 100.134.000 €/Monat; 1.201.608.000 €/Jahr
ab 19 Jahre (monatlich 152,7 €): 221.000 Kinder; 33.731.000 €/Monat; 404.772.000 €/Jahr
Gesamt: 1.775.000 Kinder; 2.653.296.000 €/Jahr
Geschwisterstaffel (bei der Familienbeihilfe): 13.041.000 €/Monat; 156.492.000 €/Jahr
Erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder (monatlich: 138,3 €): 81.000 Kinder; 11.202.500 €; Monat; 134.430.000 €/Jahr
Schulstartgeld (6-15 Jahre 100 €/Jahr; bleibt unverändert erhalten): 83.000.000 €
Mehrkindzuschlag (ab 3. Kind 20 €/mtl.; bleibt unverändert erhalten): 35.000.000 €
Ausgleichszahlung: 60.000.000 €
Gesamt: 3.122.218.000 €
2. Mehraufwand für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018:
Die Darstellung des Mehraufwandes erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit auf Basis der derzeitigen Ausgabensummen. Diese Darstellung weist jene prozentuellen Erhöhungen auf, die sich durch die Erhöhung der einzelnen Leistungsbeträge bei der Familienbeihilfe ergeben. Der sich durch die Rundungen der Beträge auf eine Kommastelle ergebende Mehraufwand ist gesondert ausgewiesen.
Mehrkosten ab 1. Juli 2014 +4%:
Familienbeihilfe: +53.066.000 €
Geschwisterstaffel: +3.130.000 €
Ausgleichszahlung: +1.200.000 €
Mehrkosten ab 1. Juli 2014 +8,4%:
Erhöhte Familienbeihilfe: +5.685.000 €
Mehrkosten 2015:
Familienbeihilfe: +106.132.000 €
Geschwisterstaffel: +6.260.000 €
Erhöhte Familienbeihilfe: +11.370.000 €
Ausgleichszahlung: +2.400.000 €
Mehrkosten ab 1. Jänner 2016 + 1,9%:
Familienbeihilfe: +158.561.000 €
Geschwisterstaffel: +9.353.000 €
Erhöhte Familienbeihilfe: +14.140.000 €
Ausgleichszahlung: +3.586.000 €
Mehrkosten 2017:
Familienbeihilfe: +158.561.000 €
Geschwisterstaffel: +9.353.000 €
Erhöhte Familienbeihilfe: +14.140.000 €
Ausgleichszahlung: +3.586.000 €
Mehrkosten ab 1. Jänner 2018 + 1,9%:
Familienbeihilfe: +211.986.000 €
Geschwisterstaffel: +12.504.000 €
Erhöhte Familienbeihilfe: +16.963.000 €
Ausgleichszahlung: +4.794.000 €
Zwischensummen:
Familienbeihilfe: +688.306.000 €
Geschwisterstaffel: +40.600.000 €
Erhöhte Familienbeihilfe: +62.298.000 €
Ausgleichszahlung: +15.566.000 €
Zwischensumme/gesamt: + 806.770.000 €
Durch die Rundung der Beträge auf eine Kommastelle sowie die geringfügige Straffung bei der Geschwisterstaffel ergibt sich für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 folgender Mehraufwand:
Familienbeihilfe: +11.169.060 €
Geschwisterstaffel: +9.634.338 €
Erhöhte Familienbeihilfe: +238.140 €
Rundungen/gesamt: 21.041.538 €
GESAMTAUSGABEN für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018:
827.811.538 €
Anmerkungen zur IT-Umsetzung:
Für die technische Umsetzung von Änderungen im Familienbeihilfenverfahren ist das BM für Finanzen zuständig.
Die Umstellung auf neue Familienbeihilfenbeträge durch das BMF wird als Anpassung im laufenden Betrieb erfolgen und verursacht daher nur geringfügige Kosten.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen jährlich 10 Millionen € für den Vollzug des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 durch die Finanzverwaltung an den Bundesminister für Finanzen geleistet werden. Dieser Pauschalbetrag umfasst auch die in Rede stehende Umstellung.
Der Entwurf beinhaltet noch folgende Punkte, zu denen wegen der Kostenneutralität sowie mangels unmittelbar wirkungsorientierter Folgen keine Ziel- und Maßnahmenerläuterungen aufgenommen wurden:
- Modifizierung des Leistungsnachweises für Studierende nach dem ersten Studienjahr als Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe,
- Anpassung der Rechtsgrundlage bei Gewährung der Familienbeihilfe während der Absolvierung des Europäischen Freiwilligendienstes,
- Anpassungen an die Änderung der gesetzlichen Grundlage für humanitäre Aufenthaltstitel bei Gewährung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes,
- Anpassung der Regelungen über die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (in Folge: SEPA-Verordnung), ABl. Nr. L 94 vom 30.03.2012 S. 22.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Direkte Leistungen an natürliche Personen
Potentiell betroffene Personengruppe
Familie mit Kindern
Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
FB-Anspruchsberechtigte |
1.084.000 |
867.200 |
80 |
216.800 |
20 |
Familienbeihilfendatenbank |
Inanspruchnahme der Leistung
Es sind keine tendenziellen Änderungen zu erwarten.
Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
|||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
|
FB-Anspruchsberechtigte |
1.084.000 |
867.200 |
80 |
216.800 |
20 |
Familienbeihilfendatenbank |
|
Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
€ |
€ |
% |
€ |
% |
|
FB-Anspruchsberechtigte |
827.811.538 |
662.249.230 |
80 |
165.562.308 |
20 |
Sonder- bzw. Ausnahmebestimmungen
Nach § 2a FLAG 1967 hat die Mutter einen vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe.
Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Es sind keine tendenziellen Änderungen zu erwarten.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Europa-2020-Sozialzielgruppe
Durch die Erhöhung der Familienbeihilfe wird das verfügbare Einkommen von Familien gesteigert.
Mehrkindfamilien sind verstärkt von der Armutsgefährdung betroffen. Mit der Erhöhung der Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe werden Mehrkindfamilien zusätzlich gefördert.
Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Durch die Erhöhung des Zuschlages zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder werden Eltern mit erheblich behinderten Kindern verstärkt unterstützt.
Menschen mit Behinderung (Anzahl der Betroffenen)
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle Erläuterung |
Erheblich behinderte Kinder |
81.000 |
Familienbeihilfendatenbank |
Bezieher/Innen der erhöhten FB für erheblich behinderte Kinder |
73.000 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Deckung des Unterhaltbedarfs
Folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Familienbeihilfe sollen gesetzt werden:
1. Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) soll in drei Etappen erhöht werden:
- ab 1. Juli 2014 um rund 4 %
- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
2. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll erhöht werden:
- ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %
- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
3. Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag sollen erhalten bleiben.
Insofern erfolgt eine allgemeine Erhöhung der Leistungen.
Quantitative Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern oder auf die Kinderkosten
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Kinder |
1.775.000 |
Familienbeihilfendatenbank |
Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden.
In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.
Durch eine Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt und somit der erstgenannte Schwerpunkt verstärkt fokussiert werden.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
64.501 |
129.103 |
190.503 |
190.503 |
253.201 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
gem. BFRG/BFG |
25.01.01 Familienbeihilfe |
|
64.501 |
129.103 |
190.503 |
190.503 |
253.201 |
Erläuterung der Bedeckung
Bedeckung erfolgt durch Mittel des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
Laufende Auswirkungen
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Familienbeihilfe (inkl. Alterszuschläge) |
Bund |
1 |
53.066.000,00 |
53.066.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
106.132.000,00 |
|
106.132.000 |
|
|
|
|
|
1 |
158.561.000,00 |
|
|
158.561.000 |
158.561.000 |
|
|
|
1 |
211.986.000,00 |
|
|
|
|
211.986.000 |
SUMME |
|
|
|
53.066.000 |
106.132.000 |
158.561.000 |
158.561.000 |
211.986.000 |
Geschwisterstaffel |
Bund |
1 |
3.130.000,00 |
3.130.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
6.260.000,00 |
|
6.260.000 |
|
|
|
|
|
1 |
9.353.000,00 |
|
|
9.353.000 |
9.353.000 |
|
|
|
1 |
12.504.000,00 |
|
|
|
|
12.504.000 |
SUMME |
|
|
|
3.130.000 |
6.260.000 |
9.353.000 |
9.353.000 |
12.504.000 |
Erhöhte FB für erheblich behinderte Kinder |
Bund |
1 |
5.685.000,00 |
5.685.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
11.370.000,00 |
|
11.370.000 |
|
|
|
|
|
1 |
14.140.000,00 |
|
|
14.140.000 |
14.140.000 |
|
|
|
1 |
16.963.000,00 |
|
|
|
|
16.963.000 |
SUMME |
|
|
|
5.685.000 |
11.370.000 |
14.140.000 |
14.140.000 |
16.963.000 |
Ausgleichszahlung |
Bund |
1 |
1.200.000,00 |
1.200.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
2.400.000,00 |
|
2.400.000 |
|
|
|
|
|
1 |
3.586.000,00 |
|
|
3.586.000 |
3.586.000 |
|
|
|
1 |
4.794.000,00 |
|
|
|
|
4.794.000 |
SUMME |
|
|
|
1.200.000 |
2.400.000 |
3.586.000 |
3.586.000 |
4.794.000 |
Rundungen |
Bund |
1 |
1.420.282,00 |
1.420.282 |
|
|
|
|
|
|
1 |
2.940.564,00 |
|
2.940.564 |
|
|
|
|
|
1 |
4.863.205,00 |
|
|
4.863.205 |
4.863.205 |
|
|
|
1 |
6.954.282,00 |
|
|
|
|
6.954.282 |
SUMME |
|
|
|
1.420.282 |
2.940.564 |
4.863.205 |
4.863.205 |
6.954.282 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
64.501.282 |
129.102.564 |
190.503.205 |
190.503.205 |
253.201.282 |
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Soziales |
Pflegegeld |
Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.