90 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (609 St 5/14z) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 5. März 2014, 609 St 5/14z, eingelangt am 11. März 2014, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 27. März 2014 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger besteht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 609 St 5/14z, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Bernd Schönegger besteht.

 

Wien, 2014 03 27

                                  Johann Rädler                                                              Dr. Johannes Hübner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann