93 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 294/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht des Bundesministers für Justiz über die Fortschritte der Reformgruppe zum Strafgesetzbuch

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 27. Februar 2013 wurde im Justizministerium eine Reformgruppe zum Strafgesetzbuch - bestehend aus Universitätsprofessoren sowie Vertreter der Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte- eingesetzt, um das Strafgesetzbuch auf seinen Modernisierungsbedarf hin zu untersuchen. Als Zeitrahmen wurden damals 12 Monate veranschlagt, nach deren Ablauf ein breiter politischer Diskussionsprozess eingeleitet werden sollte.

Diese Jahresfrist ist nunmehr abgelaufen und dem Diskussionsprozess im Parlament steht nichts mehr im Wege.

Der ursprüngliche Zeitplan sah auch vor, dass pünktlich zum 40. Geburtstag des StGB im Jahr 2015 eine umfangreiche Novelle beschlossen werden soll.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. April 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl der Abgeordnete Mag. Friedrich Ofenauer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Dr. Johannes Jarolim einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Ein – wie von den Antragstellern vorgesehener – vierteljährlicher Bericht über die Fortschritte der Reformgruppe zum Strafgesetzbuch erübrigt sich, da abzusehen ist, dass diese noch im Zuge des heurigen Sommers ihren Abschlussbericht fertigstellen wird. Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll daher der Bundesminister für Justiz ersucht werden, diesen Schlussbericht dem Nationalrat vorzulegen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Dr. Johannes Jarolim einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 04 02

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau