116 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (87 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden, die ein familien- und kinderfreundliches Umfeld gewährleisten. Um entsprechende Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, sind nachhaltige Maßnahmen zu setzen, die die Erreichung dieses Zieles forcieren. In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt, auf die - im Sinne der Schaffung von Zukunftsperspektiven - besonderes Augenmerk zu legen ist: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.

Die Familienbeihilfe als tragendes Instrument der österreichischen Familienpolitik bzw. als wichtiges Instrument der horizontalen Umverteilung und des vom VfGH geforderten steuerlichen Ausgleichs des halben gesetzlichen Unterhalts wurde seit 2008 nicht mehr erhöht, was zu einem entsprechenden Kaufkraftverlust geführt hat. Durch die nunmehrige Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt werden, um dem Rechnung zu tragen.

Im Sinne der Weiterentwicklung der drei Säulen des Familienförderungsmodells - Geld, Infrastruktur und Zeit - ist es unabdingbar, auch die finanzielle Situation der Familien zu verbessern. Hierbei wurde das Modell einer zeitlich gestaffelten Anhebung der Familienbeihilfe zur Stärkung der Kaufkraft auf mehrere Jahre gewählt. Ansonsten würde die Ausgewogenheit des Familienförderungsmodells mit dem Ziel, eine familienfreundliche Gesellschaft zu erreichen, in Frage gestellt werden.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. April 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Claudia Durchschlag die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Anneliese Kitzmüller, August Wöginger, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Angela Lueger, Mag. Andrea Kuntzl, Carmen Gartelgruber, Julian Schmid, BA, Nikolaus Prinz, Daniela Holzinger, BA, Barbara Rosenkranz, Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Gernot Darmann, Katharina Kucharowits, Angela Fichtinger, Wolfgang Knes sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR einen selbständigen Entschließungsantrag eingebracht.

Hinsichtlich dieses Entschließungsantrages wurde ein ausreichend unterstütztes Verlangen gemäß § 41 Absatz 11 GOG auf Vornahme einer namentlichen Abstimmung gestellt.

Dieser Entschließungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Folgende Abgeordneten stimmten für den Entschließungsantrag: Carmen Gartelgruber, Barbara Rosenkranz, Anneliese Kitzmüller, Edith Mühlberghuber, Mag. Gernot Darmann, Julian Schmid, BA, Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Daniela Musiol und Ulrike Weigerstorfer.

Folgende Abgeordneten stimmten gegen den Entschließungsantrag: Angela Lueger, Daniela Holzinger, BA, Mag. Andrea Kuntzl, Hermann Lipitsch, Wolfgang Knes, Cornelia Ecker, Katharina Kucharowits, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Gabriele Tamandl, Mag. Michael Hammer, Nikolaus Prinz, Angela Fichtinger, Claudia Durchschlag, August Wöginger und Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (87 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 04 10

                            Claudia Durchschlag                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann