117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 199/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Bereits im Jahr 2010 kritisierte der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Reinhold Lopatka die Tatsache, dass die nicht erfolgende Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich leben, zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten führt. Beispielsweise beträgt die Differenz der Familienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Lopatka schlug daher vor, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, zu binden. (Presse vom 5.5.2010)

Die folgende Tabelle, in welcher die Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte in einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2012 verglichen werden, veranschaulicht sehr deutlich die im Vergleich zu Österreich wesentlich niedrigeren Lebenshaltungskosten.

 

EU-28

100

Österreich

105,50

Bulgarien

48,30!

Rumänien

55,40!

Slowakei

70,40

Polen

56,70

Slowenien

82,90

Quelle: Eurostat

 

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits enorme Einsparungen. „Wenn die Zahlungen auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im betreffenden Land zurückgeschraubt werden, würde sich Österreich für rund 41.000 Kinder etwa 50 Millionen Euro sparen“, so Lopatka im Gespräch mit der „Presse“ vom 5.5.2010.

Die nunmehr für Juli 2014 angekündigte Anhebung der Familienbeihilfe würde diese Situation noch weiter verschärfen, und macht daher nicht zuletzt aus finanz- und familienpolitischer Hinsicht eine Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten dringend erforderlich.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. April 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Gartelgruber die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Anneliese Kitzmüller, August Wöginger, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Angela Lueger, Mag. Andrea Kuntzl, Julian Schmid, BA, Nikolaus Prinz, Daniela Holzinger, BA, Barbara Rosenkranz, Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Gernot Darmann, Katharina Kucharowits, Angela Fichtinger, Wolfgang Knes sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, T, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Wolfgang Knes gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 04 10

                                 Wolfgang Knes                                                         Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann