127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien (043 HV18/14a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz­Christian Strache

 

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 3. April 2014, 043 HV18/14a, eingelangt am 11. April 2014, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 91 UrhG.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 29. April 2014 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N; dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz­Christian Strache besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des  Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 043 HV18/14a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 91 UrhG wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung  und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat  Heinz-Christian Strache besteht.

Wien, 2014 04 29

                             Andrea Gessl-Ranftl                                                        Dr. Johannes Hübner

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann