127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien (043 HV18/14a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat HeinzChristian Strache
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 3. April 2014, 043 HV18/14a, eingelangt am 11. April 2014, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 91 UrhG.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 29. April 2014 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N; dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat HeinzChristian Strache besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 043 HV18/14a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 91 UrhG wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.
Wien, 2014 04 29
Andrea Gessl-Ranftl Dr. Johannes Hübner
Berichterstatterin Obmann