129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (100 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden

Mit der Umsetzung von Solvabilität II wird ein neues Aufsichtsregime für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Die Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl. Nr. L 335 vom 17.12.2009, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/58/EU, ABl. Nr. L 341 vom 18.12.2013, S. 1 sieht ein Inkrafttreten von Solvabilität II mit 1. Jänner 2016 vor. Da die Einführung von Solvabilität II einen Systemwechsel hin zu einem risikoorientierten Aufsichtssystem darstellt, sind umfassende Vorbereitungsmaßnahmen durch die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die FMA erforderlich. Bislang fehlten konkrete Vorgaben, wie die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sich auf die Anwendung von Solvabilität II vorzubereiten haben. Zur europaweiten Koordinierung dieser Vorbereitungsmaßnahmen hat EIOPA am 31. Oktober 2013 Leitlinien zur Vorbereitung der Einführung von Solvabilität II veröffentlicht. Die Strukturierung der Vorbereitungsphase auf Solvabilität II ist zu begrüßen, weswegen mit dieser Novelle eine rechtliche Grundlage für die Anwendung dieser Leitlinien durch die FMA geschaffen werden soll.

Zudem sollen zur Vorbereitung der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen mittels sogenannter „Aufsichtskollegien“ die Einrichtung dieser Aufsichtskollegien und der Abschluss von Koordinierungsvereinbarungen sowie Notfallplänen geregelt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt noch keine Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) dar, sondern schafft die Grundlage für eine strukturierte Vorbereitung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf das neue Aufsichtsregime, das mit 1. Jänner 2016 angewendet werden soll.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Versicherungsaufsichtsgesetz:

Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erhalten klare Vorgaben, wie die Vorbereitung auf die Solvabilität II zu erfolgen hat.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Vorbereitung der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen durch Aufsichtskollegien nach Solvabilität II werden geschaffen.

Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz:

Im Falle einer Übertragung des einer Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens mittels Bescheid der FMA auf eine andere Vorsorgekasse, soll die übernommene Veranlagungsgemeinschaft als eigene Veranlagungsgemeinschaft durch die Vorsorgekasse weiter geführt werden dürfen.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T dagegen: G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (100 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 05 07

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                               Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann