Protokoll zur Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
Einbringende Stelle: |
BMEIA |
||
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
Vorblatt
Ziele
EU-weite Reduzierung des Zigarettenschmuggels und dadurch EU-weite Erhöhung der Einnahmen aus der Tabaksteuer.
Das Protokoll hat zum Ziel, den weltweiten illegalen Handel mit Tabakprodukten zu eliminieren und dadurch auch Einnahmenausfälle bei der Tabaksteuer für die Mitgliedstaaten des Protokolls zu beseitigen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
- Kontrolle der Lieferkette
Die Kontrolle der Lieferkette umfasst die Einführung eines Verbrauchsteuersystems mit Lizenzen oder Bewilligungen, die Einführung eines globalen Kontroll- und Verfolgungssystems für Tabakprodukte bis 2020, verpflichtendes Führen von Aufzeichnungen, Verhaltensvorschriften für Unternehmen, Kontrollen in Zollfreizonen und bei Duty Free Shops.
Wesentliche Auswirkungen
Abgesehen von der Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird das Protokoll keine wesentlichen Auswirkungen in Österreich entfalten.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Gesamt für die ersten fünf Jahre
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Auszahlungen |
2.112 |
0 |
50.493 |
50.603 |
45.715 |
Nettofinanzierung |
-2.112 |
0 |
-50.493 |
-50.603 |
-45.715 |
Die zu erwartenden Kosten bestehen aus dem jährlichen Mitgliedsbeitrag Österreichs als Vertragspartei des Protokolls sowie den Reisekosten eines BMF-Bediensteten zu der alle zwei Jahre stattfindenden Konferenz der Vertragsparteien des Protokolls. Beides wird vom Bundesministerium für Finanzen getragen werden.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen des Protokolls fallen, soweit sie die Kontrolle der Lieferkette betreffen, in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Sonderkundmachung gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG.
Vorlage von nur zwei von insgesamt sechs authentischen Sprachfassungen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Problemanalyse
Problemdefinition
Da der illegale Handel mit Tabakprodukten sowohl zur Verbreitung des Tabakkonsums führt, als auch die Abgabenerhebung der Staaten beeinträchtigt, wurde im Rahmen der WHO beschlossen, auf Grundlage des Artikels 15 des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs das vorliegende Protokoll auszuhandeln. Die EU als Ganzes erleidet große Steuerausfälle dadurch, dass es in bestimmten Staaten außerhalb der EU sehr schwache Kontrollregime gibt. In bestimmten Freizonen, wie beispielsweise Panamakanal oder Singapur, werden durch Containerumladungen vielfach Zigaretten unter anderen Waren verborgen und dann in die EU eingeschmuggelt. Darüber hinaus erwarten sich die Gesundheitsbehörden vieler Entwicklungsländer und Schwellenländer durch das Protokoll eine Eindämmung des Tabakkonsums und des Schmuggels, der durch bessere Kontrollen in den Nicht-EU-Ländern verringert werden könnte.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Das Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission (OLAF) hat mit dem Ausmaß des Zigarettenschmuggels argumentiert, der jährlich Steuerausfälle in der EU in der Höhe von bis zu € 10 Milliarden bewirkt. Eine Verringerung dieser Steuerausfälle kann bei Nichtumsetzung des Protokolls nicht erwartet werden.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Eine vertrauliche Studie der KPMG LLP (Vereinigtes Königreich) führt an, dass 2011 in der Europäischen Union der Anteil des Konsums von Produktfälschungen und Schmuggelware auf 10,4 Prozent des Gesamtabsatzes gestiegen ist, das entspricht in etwa 65,3 Milliarden Stück Zigaretten. Eine Folgenabschätzung wurde nicht erstellt.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Eine Evaluierung wird sowohl auf EU-Ebene durch das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hinsichtlich Steueraufkommen und Schmuggel, als auch weltweit im Rahmen der WHO mittels Fragebogen erfolgen. Die nationale Evaluierung wird in Form einer Fragebogenbeantwortung an die WHO erfolgen.
Ziele
Ziel 1: EU-weite Reduzierung des Zigarettenschmuggels und dadurch EU-weite Erhöhung der Einnahmen aus der Tabaksteuer
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Bis zu € 10 Milliarden Steuerausfall in der EU pro Jahr durch Schmuggel laut Schätzung des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) der Europäischen Union |
Verringerung des EU-weiten Steuerausfalls |
Laut einer vertraulichen Studie soll im Jahr 2011 in der EU der Anteil des Konsums von Produktfälschungen und Schmuggelware auf über 10% des Gesamtabsatzes von Zigaretten gestiegen sein. |
Verringerung des Anteils von gefälschten und geschmuggelten Zigaretten |
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag:
Langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen
Maßnahmen
Maßnahme 1: Kontrolle der Lieferkette
Beschreibung der Maßnahme:
Das Protokoll betrifft die Kontrolle der Lieferkette von Tabakprodukten durch Lizensierungen, Überwachungen, Einführung eines globalen Systems zur Rückverfolgung von Tabakprodukten, Aufzeichnungspflichten und Verhaltenskodizes für Unternehmen, Kontrollen in Freihandelszonen und von Duty Free Shops.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
In der Europäischen Union ist das Verbrauchsteuerverfahren mittels Richtlinie geregelt, die bereits jetzt die Anforderungen des Protokolls erfüllt. Auch im nationalen Bereich (Tabakgesetz, Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz, Justizgesetze) sind keine legistischen Maßnahmen erforderlich, da alle Bestimmungen des Protokolls bereits jetzt abgedeckt sind. |
Bei der Evaluierung der Umsetzung des Protokolls in den Vertragsparteien stellt sich heraus, dass die Bestimmungen des Protokolls eingehalten werden und somit zur Zielerreichung ihren Beitrag leisten |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Aufwendungen |
2.112 |
0 |
50.493 |
50.603 |
45.715 |
Nettoergebnis |
-2.112 |
0 |
-50.493 |
-50.603 |
-45.715 |
Erläuterung:
2013: Arbeiten an der Ratifikation des Protokolls
2015: Reisekosten zur ersten Konferenz der Vertragsparteien des Protokolls; eventuell erstmals Mitgliedsbeitrag wenn Protokoll in Kraft getreten ist
2016: Mitgliedsbeitrag zum Protokoll, eventuell Reisekosten, falls bereits 2016 wieder eine Konferenz der Vertragsparteien stattfindet (die für 2014 geplante Konferenz wurde auf Feber 2015 verschoben)
2017: Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag zum Protokoll wird mit € 40.000 geschätzt, was etwa dem derzeitigen Mitgliedsbeitrag Österreichs zur Mutterkonvention (Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs) entspricht.
Erläuterung der Bedeckung:
Budgetäre Vorsorge für den Mitgliedsbeitrag als Vertragspartei des Protokolls durch das BMF, Budgetansatz Zentralleitung
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder/Gemeinden.
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.
Erläuterung
Es werden keine berechenbaren Kosten für Unternehmen entstehen, da alle Verpflichtungen des Protokolls in den schon bestehenden Vorschriften über Aufzeichnungen und Buchführungspflichten (Bundesabgabenordnung) bzw. in der Verbrauchsteuerrichtlinie der Europäischen Union und sonstigen Verbrauchsteuervorschriften oder auch dem Tabakgesetz abgedeckt sind.