Vorblatt
Ziel(e)
- Steigerung der Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- Wiedereinführung der Direktwahl der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- aktives und passives Wahlrecht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, bei diesen Wahlen
- Homogene Vertretungsstrukturen der Studierenden in der heterogenen Bildungseinrichtungslandschaft (Universitäten, Universität für Weiterbildung Krems, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten)
- Sicherstellung einer wirtschaftlichen und rechtskonformen Gebarung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Einführung der Briefwahl für die Wahl der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen
- Errichtung neuer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts an Bildungseinrichtungen mit über 1 000 Studierenden
- Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten
- Angleichung der Vertretungsstrukturen an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten
- Klärung und Präzisierung der Aufgaben der Kontrollkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und Stärkung des Aufsichtsrechts durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt ergeben sich durch die Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten, die Einführung einer Briefwahl, die zusätzliche Einrichtung von Wahlkommissionen sowie die Ausweitung der Aufgaben der Kontrollkommission.
Der Infrastrukturbeitrag der Bundesministerin oder des Bundesministers für Studierende an Privatuniversitäten wird mit circa 13 500 Euro abgeschätzt. Für die Briefwahl wurden voraussichtliche Sachkosten in Höhe von 105 000 Euro ermittelt. 48 zusätzliche Wahlkommissionen erfordern eine Aufwandsentschädigung von rund 1 600 Euro pro Wahlkommission für zwei Jahre. Ein zweiter Senat der Kontrollkommission erfordert zusätzliche Aufwendungen von 20 000 Euro.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑177 |
‑72 |
‑177 |
‑72 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Keine.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 enthält folgende Zielsetzungen:
"das HochschülerInnenschaftsgesetz wird im Hinblick auf mögliche Reformpunkte unter Einbeziehung Beteiligter evaluiert bzw. novelliert (Wahlrechtsfragen, Gestions- und Haftungsfragen, u. a.)."
Seitens der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) wurden Vorschläge zu einer Neugestaltung der Strukturen und Wahlmodalitäten der ÖH erarbeitet, die im vorliegenden HSG 2014 umgesetzt werden sollen. Betroffen sind rund 365 000 Studierende an den öffentlichen Universitäten, den Privatuniversitäten, den Fachhochschulen, den Pädagogischen Hochschulen und der Universität für Weiterbildung Krems.
Das mitunter wichtigste Ziel des vorgeschlagenen HSG 2014 stellt die Schaffung von homogenen Vertretungsstrukturen der Studierenden in der heterogenen Bildungseinrichtungslandschaft (Universitäten, Universität für Weiterbildung Krems, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten) dar. Dies erfolgt durch Angleichung der Vertretungsstrukturen der Studierenden an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten und durch Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten in die ÖH.
Um der geringen Wahlbeteiligung bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen (zuletzt 2013: 28% der Wahlberechtigten) entgegenzutreten, soll die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl für die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen geschaffen werden. Die Briefwahl wird zentral für alle Bildungseinrichtungen von der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft organisiert und durchgeführt.
Vor nunmehr zehn Jahren wurde die direkte Listenwahl in die Bundesvertretung durch ein Nominierungssystem (Entsendung seitens der jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, etc.) ersetzt. Da sich die Anzahl der zu vergebenden Mandate nach der Anzahl der Studierenden und deren Verteilung auf die Universitäten richtet und nicht begrenzt ist, ist die Zahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in der Bundesvertretung auf zuletzt über 100 Mandatarinnen und Mandatare angewachsen. Mit der steigenden Größe der Bundesvertretung wurde einerseits deren Handlungsfähigkeit erschwert. Andererseits war es der ausdrückliche Wunsch der in der Bundesvertretung vertretenen wahlwerbenden Gruppen, wieder eine Direktwahl der Bundesvertretung der ÖH vorzusehen. Dies wird mit dem vorliegenden Entwurf verwirklicht, wobei die Bundesvertretung in Zukunft 55 Mandatarinnen und Mandatare umfassen soll.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt in diesem Entwurf die Ausdehnung des passiven Wahlrechtes unabhängig von der Staatsangehörigkeit auf alle Studierenden dar. Mit Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes, BGBl. I Nr. 2/2008, wurde die Verfassungsbestimmung des § 35 Abs. 2 HSG 1998, welcher die passive Wahlberechtigung regelt, zu einer einfachen bundesgesetzlichen Bestimmung. Gemäß Art. 81c Abs. 2 B-VG kann bundesgesetzlich vorgesehen werden, dass die Tätigkeit an der Universität sowie die Mitwirkung in Organen der Universität und der Studierendenvertretung von Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, zulässig ist.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Zeitgemäße und einheitliche Vertretungsstrukturen der Studierenden an allen Bildungseinrichtungen sind notwendig.
Beibehaltung der bestehenden Regelungen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Evaluierungsunterlagen und -methode: Hausinterne Begleitung und laufende Evaluierung der Maßnahmen durch die zuständigen Fachabteilungen.
Insbesondere ist vorgesehen, die Differenzierung in ordentliche und außerordentliche Mitglieder der ÖH und deren Abgrenzung, im Hinblick auf deren Anwendbarkeit in der Praxis, im Rahmen der Evaluierung zu überprüfen.
Ziele
Ziel 1: Steigerung der Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen 2013: 28%. |
Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen 2015: 33%. |
Ziel 2: Wiedereinführung der Direktwahl der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Anzahl der zu vergebenden Mandate richtet sich nach der Anzahl der Studierenden und deren Verteilung auf die Universitäten und ist nicht begrenzt. Daher ist die Zahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in der Bundesvertretung auf zuletzt über 100 Mandatarinnen und Mandatare angewachsen. |
Eine Direktwahl der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften ist vorgesehen. Die Zahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in der Bundesvertretung beträgt 55 Mandatarinnen und Mandatare. |
Ziel 3: aktives und passives Wahlrecht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, bei diesen Wahlen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit sind Studierende aus Drittstaaten für Funktionen in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nicht passiv wahlberechtigt. |
Alle Studierenden an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit für Organe der ÖH aktiv und passiv wahlberechtigt. |
Ziel 4: Homogene Vertretungsstrukturen der Studierenden in der heterogenen Bildungseinrichtungslandschaft (Universitäten, Universität für Weiterbildung Krems, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Zurzeit wählen Studierende an den postsekundären Bildungseinrichtungen ihre Vertretungsorgane auf Grund verschiedener Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Studierenden der Privatuniversitäten sind nicht Mitglieder der ÖH. |
Alle Studierenden der postsekundären Bildungseinrichtungen sollen zu einem bestimmten einheitlichen Zeitpunkt alle Vertretungsorgane gleichzeitig für eine Funktionsperiode von zwei Jahren wählen. Alle Studierenden werden von der ÖH vertreten. |
Ziel 5: Sicherstellung einer wirtschaftlichen und rechtskonformen Gebarung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit bestehen hinsichtlich der Kontrollkommission, die die Gebarung der Körperschaften öffentlichen Rechts der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften prüft, Unklarheiten über ihre Rechtsnatur und ihren Aufgabenkreis. Weiters hat die Kontrollkommission keinerlei Sanktionsmaßnahmen bei Nichterfüllung der Informationspflicht. Ebenso ist es der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unmöglich, Funktionsträger von Organen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften bei schuldhaft rechtswidrigen Verhalten ihrer Funktion zu entheben. |
Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften verfügen über ein adäquates Kontrollsystem ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Gebarungen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Einführung der Briefwahl für die Wahl der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen
Beschreibung der Maßnahme:
Die Möglichkeit einer Briefwahl soll für die Wahlen zur Bundesvertretung sowie zu den Hochschulvertretungen eingeräumt werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Bei den letzten Wahlen betrug die Wahlbeteiligung bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen rund 28%. Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften streben eine Erhöhung der Wahlbeteiligung an. |
Herbeiführung einer Erhöhung der Wahlbeteiligung durch die Ermöglichung einer Distanzwahl. |
Maßnahme 2: Errichtung neuer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts an Bildungseinrichtungen mit über 1 000 Studierenden
Beschreibung der Maßnahme:
Gegenwärtig sind Körperschaften nur an den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten eingerichtet. Die Studierendenvertretungen an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sind gegenwärtig keine juristischen Personen und müssen ihre finanziellen Tätigkeiten über die Bundesvertretung abwickeln. Die Privatuniversitäten sind in das Vertretungssystem der ÖH nicht einbezogen. In Zukunft sollen an allen postsekundären Bildungseinrichtungen mit mehr als 1 000 Studierenden, im Schnitt der letzten drei Studienjahre, Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet werden.
Umsetzung von Ziel 4, 2, 3
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Gegenwärtig sind nur für die Studierendenvertretungen an den Universitäten Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet; nicht jedoch an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten. |
Errichtung von Körperschaften öffentlichen Rechts an allen postsekundären Bildungseinrichtungen mit mehr als 1 000 Studierenden im Schnitt der letzten drei Studienjahre. |
Maßnahme 3: Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten
Beschreibung der Maßnahme:
Das Materiengesetz über die Vertretung der Studierenden ist dahin gehend abzuändern, dass auch Studierende an Privatuniversitäten Angehörige der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft werden.
Umsetzung von Ziel 4, 3
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Studierende an Privatuniversitäten sind nicht Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und werden somit nicht von dieser vertreten. |
Aufnahme der Studierenden an Privatuniversitäten in die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und Vertretung ihrer Interessen durch diese. |
Maßnahme 4: Angleichung der Vertretungsstrukturen an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die Neuregelung soll eine Vereinheitlichung des Wahlvorganges an allen postsekundären Bildungseinrichtungen erreicht werden. Alle Wahlen sollen zu einem Zeitpunkt für alle Vertretungsorgane im Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden. Dazu werden auch weitgehend gleiche Vertretungseinrichtungen (ähnlich den Universitätsvertretungen und Studienvertretungen) eingerichtet werden.
Umsetzung von Ziel 4, 2, 3
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit sind an postsekundären Bildungseinrichtungen unterschiedliche Vertretungsorange eingerichtet, die nach unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zu verschiedenen Zeitpunkten gewählt werden und unterschiedliche Funktionsperioden aufweisen. |
Einheitliche Vertretungsorgane sowie gleichartige Wahlvorschriften und gleiche Funktionsperioden für die Vertretungsorgane sind vorgesehen. |
Maßnahme 5: Klärung und Präzisierung der Aufgaben der Kontrollkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und Stärkung des Aufsichtsrechts durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Rechtsnatur der Kontrollkommission der ÖH soll eindeutig geklärt werden, damit wird auch der einschlägigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Rechnung getragen. Durch den vorliegenden Entwurf wird klargestellt, dass es sich bei der Kontrollkommission um einen Beirat der Bundesministerin oder des Bundesministers – und somit um keine Behörde – handelt, welcher die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt und bei Feststellung und Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, die Bundesministerin oder den Bundesminister und gegebenenfalls die Bundesvertretung oder die betreffende Hochschulvertretung zu informieren hat.
Auf Grund der Ausweitung des Wirkungskreises der ÖH ist auch die Kontrollkommission entsprechend anzupassen. Dem Erfordernis einer besseren Gebarungskontrolle soll entsprochen werden. Zudem wird das Aufsichtsrecht der Bundesministerin oder des Bundesministers gestärkt.
Umsetzung von Ziel 5
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es bestehen Unklarheiten betreffend die Rechtsnatur der Kontrollkommission der ÖH. Die Gebarungskontrolle und die Rechtsaufsicht über die Organe der ÖH werden verschiedentlich als unzureichend kritisiert. |
Eine Kontrollkommission der ÖH ist mit einem erweiterten Aufgabenspektrum eingerichtet; ihre Rechtsnatur ist klar. Die Gebarungskontrolle und die Rechtsaufsicht über Organe der ÖH sind hinreichend ausgestaltet. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Werkleistungen |
0 |
177 |
72 |
177 |
72 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
177 |
72 |
177 |
72 |
Werkleistungen: Durchführung der Wahlen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an allen postsekundären Bildungseinrichtungen im zweijährigen Rhythmus.
Der Betrag setzt sich aus Aufwandsentschädigungen für die neuen Wahlkommissionen, den Sachkosten der Briefwahl, aus zusätzlichen Aufwendungen für die Kontrollkommission sowie aus Infrastrukturkosten an Privatuniversitäten zusammen.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die direkte Demokratie soll bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen gestärkt werden. Insbesondere Studierenden, die sich studienbedingt an den Wahltagen nicht am Studienort aufhalten, soll die Briefwahl die Teilnahme an der Wahl ermöglichen. Dadurch soll auch die Wahlbeteiligung an den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen erhöht werden.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/zu bedeckender Betrag |
|
177 |
72 |
177 |
72 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
gem. BFRG/BFG |
31.01.01 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen |
|
0 |
177 |
72 |
177 |
72 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Kosten des Vorhabens werden im laufenden Budget abgedeckt.
Laufende Auswirkungen
Werkleistungen
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Sachkosten der Briefwahl |
Bund |
1 |
105.000,00 |
|
105.000 |
|
105.000 |
|
Kosten für die neugeschaffenen Wahlkommissionen |
Bund |
48 |
800,00 |
|
38.400 |
38.400 |
38.400 |
38.400 |
Kontrollkommission: Errichtung zweiter Senat |
Bund |
1 |
20.000,00 |
|
20.000 |
20.000 |
20.000 |
20.000 |
Infrastrukturkosten an Privatuniversitäten |
Bund |
1 |
13.500,00 |
|
13.500 |
13.500 |
13.500 |
13.500 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
|
176.900 |
71.900 |
176.900 |
71.900 |
Aufschlüsselung der Briefwahlkosten:
Unter der Annahme, dass sich von den rund 365 000 Wahlberechtigten etwa ein Drittel an der ÖH-Wahl 2015 beteiligt und davon 10% der Stimmen per Briefwahl abgegeben werden, käme man auf die Zahl von rund 12 000 Briefwahlstimmen. Dieser Berechnung liegt die Schätzung eines Anstiegs der Wahlbeteiligung um ca. 5% zu Grunde. 12 000 Briefwahlstimmen multipliziert mit ca. 8,10 Euro ergibt 97 200 Euro. Zu dieser Zahl sind die Kosten von einigen tausend Wahlkarten hinzuzurechnen, die in Reserve zu halten sind. Im Ergebnis wären das rund 105 000 Euro.
Die Kosten einer Briefwahlstimme errechnen sich wie folgt:
- 0,70 Euro für die Wahlkarte, Stimmzettel und Wahlkuverts
- 1,45 Euro Porto
- 2,20 Euro Einschreibgebühr
- 2,20 Euro Zustellung "nicht an Postbevollmächtigte"
- 1,55 Euro Rückporto
Das ergibt insgesamt einen Betrag von 8,10 Euro pro abgegebener Briefwahlstimme.
Da die ÖH-Wahlen alle zwei Jahre stattfinden, fallen die betreffenden Kosten nur jedes zweite Jahr an.
Es sind zusätzlich 48 Wahlkommissionen einzurichten. Für die Aufwandentschädigungen der Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden wird ein Betrag von rund 1 600 Euro pro Wahlkommission und Wahlperiode (zwei Jahre) angenommen. Dieser Betrag gelangt daher in einem Jahr nur zur Hälfte zur Auszahlung.
Die Ausweitung der Aufgaben der Kontrollkommission der ÖH erfordert zusätzliche Aufwendungen von rund 20 000 Euro jährlich.
Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat für Studierende an Privatuniversitäten einen Infrastrukturbeitrag zu leisten, der sich an der Gesamtsumme der von diesen Studierenden an die ÖH geleisteten Beiträgen orientiert. Bei rund 7 500 Studierenden ergibt dies einen Betrag von etwa 13 500 Euro.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA-Tools erstellt.