Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019
- Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- schrittweise Anpassung der Direktzahlungen
- Einführung einer gekoppelten Zahlung für den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen
Wesentliche Auswirkungen
Durch die schrittweise Anpassung werden für die einzelnen Betriebsinhaber abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf das Regionalmodell vermieden. Die gekoppelte Zahlung dient der Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Almen. Da die Maßnahmen vollständig durch Mittel aus dem EU-Haushalt (EGFL) finanziert werden, beschränken sich die finanziellen Auswirkungen auf den bei der Implementierung entstehenden Aufwand der Zahlstelle (AMA).
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Finanzierung der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erfolgt zur Gänze aus Mitteln des EU-Haushalts (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL). Die nationale Obergrenze für Österreich gemäß Anhang II Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 beträgt 693,065 Mio. € (für das Jahr 2015), 692,421 Mio. € (für das Jahr 2016), 691,754 Mio. € (für das Jahr 2017) und 691,746 Mio. € (für das Jahr 2018).
Unter "Bundesmittel" ist der zusätzliche Aufwand der AMA für die Umsetzung des geänderten Politikrahmens dargestellt. Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich. Eine Untergliederung, wie weit der AMA-Aufwand auf einen im MOG 2007 geregelten Spielraum zurückzuführen ist oder sich bereits aus unmittelbar anwendbarem EU-Recht ergibt, wurde nicht vorgenommen. Weiters wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass der größere Teil der Umsetzungsarbeiten der AMA bereits im Jahr 2014 zu erfolgen hat.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
‑5.252 |
‑1.750 |
0 |
0 |
0 |
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Bundesmittel |
5.251.948 |
1.750.399 |
0 |
0 |
0 |
Auswirkungen auf Unternehmen:
Mit der Zahlung für Junglandwirte wird die frühzeitige Übergabe/Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebs und damit der Start in die Selbständigkeit finanziell unterstützt.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Mit der Greening-Zahlung, für die 30% der nationalen Obergrenze fixiert sind, werden umweltfreundliche Landbewirtschaftungsmethoden gefördert. Konkret sind die die Anbaudiversifizierung, die Verpflichtung zur Erhaltung des Dauergrünlands, wobei umweltsensibles Dauergrünland auszuweisen und unter besonderen Schutz zu stellen ist, sowie die Nutzung von Flächen im Umweltinteresse, wie zum Beispiel Brache, Erhaltung von Landschaftselementen oder Anbau stickstoffbindender Pflanzen. Die Greening-Verpflichtung bezieht sich dabei auf die gesamte beihilfefähige Fläche des Betriebs. Weitere positive Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer und Grundwasser ergeben sich durch die - im Rahmen von Cross Compliance bestehende - Verknüpfung von z.B. Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms gemäß Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ("Nitrat-Richtlinie"), ABl. Nr. L 375 vom 31.12.1991 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003, ABl, Nr. 284 vom 31.10.2003 S. 1, Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung sowie Anlegung von Pufferstreifen entlang von Gewässern mit dem vollständigen Erhalt von Direktzahlungen.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Die Zahlung für Junglandwirte schafft einen Anreiz zur frühzeitigen Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe und damit den Start in die Selbständigkeit.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Der Entwurf enthält, soweit er über die EU-rechtlich geforderte Präzisierung hinausgeht, die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union bzw. die Ausgestaltung des den Mitgliedstaaten eingeräumten Spielraums.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Änderung des MOG 2007
Einbringende Stelle: |
BMLFUW |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion, der in- und ausländischen Absatzmärkte, der nachhaltigen Ernährung und der Versorgung mit heimischen Qualitätsprodukten." der Untergliederung 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2020) wurde den potenziellen Herausforderungen, Zielen und Ausrichtungen der GAP nach 2013 Rechnung getragen. Der neue Politikrahmen ist auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Entwicklung und der Innovation in der Landwirtschaft ausgerichtet und schafft Bedingungen, mit denen die Landwirte (auch in Form von Erzeugergemeinschaften) den auf sie zukommenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen besser begegnen können. Die Direktzahlungen sollen ein stabiles Einkommen bei gleichzeitig ausgewogenerer Umverteilung gewährleisten, wobei bestimmte Empfänger (Kleinerzeuger, Junglandwirte, gefährdete Erzeugungssektoren/-regionen) gezielt angesprochen werden sollen. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Beachtung/Förderung grundlegender umweltfreundlicher Landbewirtschaftungsmethoden gerichtet werden. Mit den Verordnungen (EU) Nr. 1305 bis 1308/2013 wurden vier Basisrechtsakte zur GAP 2020 verlautbart. Für das Jahr 2014 enthält die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 Übergangsregeln betreffend Direktzahlungen.
Die nationale Umsetzung der den Mitgliedstaaten dabei offen stehenden inhaltlichen Spielräume im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation, der Direktzahlungen und der betreffenden horizontalen Vorschriften erfolgt mit dem MOG 2007.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 hält zu dieser Thematik Folgendes fest:
- Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen
- Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5x20% Schritte ab 2015)
- Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung
Anzahl der von den einzelnen Maßnahmen (potenziell) betroffenen Betriebsinhaber:
Von rund 130.000 Betriebsinhabern erhalten derzeit 114.000 Betriebsinhaber Direktzahlungen. Damit sind zumindest 16.000 weitere Betriebsinhaber (mit z.B. ausschließlich Dauerkulturflächen oder Maßnahmen der 2. Säule der GAP) potenzielle Nutznießer der Reform.
24.000 Betriebsinhaber haben im Jahr 2013 Rinder, Schafe oder Ziegen auf Almen (342.000 ha Almfutterfläche) aufgetrieben.
Die Kleinerzeugerregelung kommt für 22.000 Betriebsinhaber (mit mindestens 1,5 ha beihilfefähiger Fläche) und die Zahlung für Junglandwirte für 10.000 Betriebsinhaber (2.000 neue Betriebsinhaber/Jahr) in Betracht.
Die Vorgaben gemäß Arbeitsprogramm werden mit dem vorliegenden Vorschlag umgesetzt. Weiters sind noch Festlegungen zum Ausmaß der jeweiligen Obergrenze und der nationalen Reserve wie auch zur möglichen Gewährung von Direktzahlungen enthalten und für die technische Ausgestaltung Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Für das Jahr 2014 sollen kleinere Betriebsinhaber von der linearen Kürzung des Werts der Zahlungsansprüche ausgenommen werden, damit sind 65.000 Betriebsinhaber von dieser Kürzung nicht betroffen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Auf Basis der EU-Vorgaben (Verordnungen (EU) Nr. 1305 bis 1308/2013 sowie 1310/2013) kann die bisherige Verteilung der Betriebsprämie nicht unverändert beibehalten werden. Ohne Ausgestaltung der den Mitgliedstaaten offen stehenden Spielräume ergäbe sich insbesondere folgende Situation:
- sofortiger Umstieg auf einheitlichen Wert pro Zahlungsanspruch für gesamtes Bundesgebiet
- Zugangsbeschränkung zur Betriebsprämienregelung auf bisherige Empfänger von Direktzahlungen
- keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionspotenziale der Flächen (z.B. Almflächen)
- mangels klarer Vorgaben zur Junglandwirteregelung Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Gewährung
- keine Bedachtnahme auf Kleinerzeuger
- Übertragung der Zahlungsansprüche ohne Restriktionen (bei flächenungebundener Übertragung)
Die Werte der derzeitigen Zahlungsansprüche reichen von 0,37 €/ha bis 6.823 €/ha; eine sofortige Anpassung hätte einen einheitlichen Wert von 284 €/ha (195 € Basisprämie und 89 € Ökologisierungskomponente) zur Folge.
Ohne Berücksichtigung der extensiveren Bewirtschaftung von Alm- und Hutweideflächen (einschließlich sofortiger Anpassung des Werts der Zahlungsansprüche) würden sich ab 2015 folgende Änderungen bei den Direktzahlungen (auf Bundeslandebene) ergeben:
Burgenland - 5,7 %
Kärnten + 19,9 %
Niederösterreich - 17,3 %
Oberösterreich - 20,0 %
Salzburg + 78,9 %
Steiermark + 6,4 %
Tirol + 135,5 %
Vorarlberg + 78,0 %
Wien -8,9 %
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Kirner, Leopold: GAP bis 2020: mögliche Auswirkungen der Legislativvorschläge auf typische Betriebe in Österreich;
EU-Folgenabschätzung zu: "Die gemeinsame Agrarpolitik bis 2020", SEK(2011) 1154 endg/2
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: 2019 ist Ende des Anpassungszeitraums, zu diesem Zeitpunkt ist ein einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche im gesamten Bundesgebiet erreicht. Gleichzeitig sind auch Erfahrungswerte mit der gekoppelten Stützung auf Almen verfügbar.
Als Grundlage dienen die Daten der AMA im Zusammenhang mit der Gewährung der Basisprämie (Auswertung aus der Zahlungsanspruchs-Datenbank gemäß Art. 68 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 1306/2013) sowie zur Inanspruchnahme der gekoppelten Stützung (INVEKOS-Datenbank der AMA) sowie Daten aus dem Grünen Bericht.
Ebenso werden die im Rahmen der Überwachung und Bewertung der GAP gemäß Art. 110 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 der Europäischen Kommission bereitzustellenden Informationen herangezogen.
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019
Beschreibung des Ziels:
Für die einzelnen Betriebsinhaber soll der Wechsel vom derzeitigen Betriebsprämienmodell (mit historisch begründeten Werten der Zahlungsansprüche) auf das Regionalmodell österreichweit (einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche) vorsehbarer gestaltet werden, damit diese noch allfällig notwendige Maßnahmen bei der Bewirtschaftung bzw. Betriebsführung treffen können und damit abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf Regionalmodell vermieden werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die einzelnen Betriebsinhaber erhalten Direktzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Diese Zahlungen sind zum einem abhängig von den in einem Bezugszeitraum, der nunmehr Jahre zurückliegt, gewährten Zahlungen und zum anderen von allfällig aktuell gehaltenen Rindern, für die die Mutterkuh- oder Milchkuhprämie gewährt wird. Insbesondere unterscheidet sich die Höhe der Direktzahlungen auch je nach Betriebstypus und Bewirtschaftungsintensität. |
Der mit dem Regionalmodell vorgesehene österreichweit einheitliche Wert der Zahlungsansprüche - und damit einheitliche Zahlung pro ha beihilfefähiger Fläche - ist nach zwischenzeitiger schrittweiser Anpassung der betriebsindividuellen Direktzahlungen erreicht. |
Ziel 2: Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung
Beschreibung des Ziels:
Zur Pflege und Erhaltung der Almflächen und Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung ist eine Beweidung mit raufutterverzehrenden) Tieren erforderlich. Der bisher in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthaltene GLÖZ-Standard (Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelungen), der im Rahmen der durch die INVEKOS-CC-V erfolgten Umsetzung ein Beweiden der Almflächen verlangt hat, entfällt, sodass durch andere Maßnahmen die Almbewirtschaftung sichergestellt werden soll.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Vorgabe, dass Flächen unter Hintanhaltung einer Verwaldung, Verbuschung oder Verödung durch entsprechende Pflegemaßnahmen in einem zufrieden stellenden agronomischen Zustand zu erhalten sind. Für bestimmte Dauergrünlandflächen, wie Almen und Hutweiden, muss eine jährliche Nutzung des Aufwuchses durch Ernten oder Beweiden erfolgen (vgl. Z 8 der Anlage zu § 5 Abs. 1 der INVEKOS-CC-V 2010, BGBl. II Nr. 492/2009. |
Auch wenn die auf Basis des Art. 4 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festzulegenden Kriterien bzw. Mindestaktivitäten keine Bezugnahme auf Produktion bzw. Tierhaltung mehr erlauben, ist sichergestellt, dass die traditionelle Almbewirtschaftung (durch möglichst weitgehende Beibehaltung der bisherigen Auftriebszahlen) fortgeführt wird. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: schrittweise Anpassung der Direktzahlungen
Beschreibung der Maßnahme:
Die Festlegung der Anpassungsschritte (5 x 20%) sowie der einzubeziehenden Zahlungen (die im Jahr 2014 erhaltene Betriebsprämie und Rinderprämien) wird mit der Novelle zum MOG 2007 klargestellt.
Anlässlich der Erstzuweisung der Zahlungsansprüche 2015 werden von der AMA auf einzelbetrieblicher Basis die 2014 erhaltenen Zahlungen gegenübergestellt ("Ausgangswert") und der Anpassung unterzogen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
unterschiedliche Höhe der "Ausgangswerte" pro ha beihilfefähiger Fläche (Bandbreite des Werts der Zahlungsansprüche von 0,37 € bis 6.823 €/Zahlungsanspruch; der (rechnerische) Mittelwert beträgt 282 €. Zusätzlich erhalten bestimmte Betriebsinhaber Rinderprämien für Mutter- und Milchkühe). |
einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche; 2019 soll der österreichweit einheitliche Wert der Zahlungsansprüche 195 € betragen, zusätzlich mit der Greening-Zahlung von 89 € ergeben sich 284 €/ha. |
Maßnahme 2: Einführung einer gekoppelten Zahlung für den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen
Beschreibung der Maßnahme:
Das Vorsehen einer gekoppelten Zahlung, die Bestimmung des Prämiensatzes je Kategorie und der maximal förderfähigen Obergrenze erfolgt durch die Novelle zum MOG 2007. Ergänzende Detailvorschriften, wie z.B. Haltedauer, werden durch Verordnung geregelt.
Die erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Beantragung, Kontrolle und Auszahlung erfolgen durch die AMA.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im Antragsjahr 2013 wurden 317.482 Rinder und 124.739 Schafe/Ziegen auf Almen aufgetrieben. |
Die Anzahl der im Antragsjahr 2019 jeweils aufgetriebenen Tiere entspricht weitgehend der 2013 aufgetriebenen Anzahl an Tieren. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Personalaufwand |
3.890 |
1.297 |
0 |
0 |
0 |
Betrieblicher Sachaufwand |
1.362 |
454 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
5.252 |
1.751 |
0 |
0 |
0 |
Personalaufwand: Für die Personentage wurde ein durchschnittlicher Satz von 556 € (konkret 584 € für EDV und 528 € für sonstiges Personal) herangezogen, für 2014 wurden 6.998 Personentage und für 2015 wurden 2.332 Personentage zugrunde gelegt.
Die Kosten des Personalaufwands gliedert sich auf in
- Cross Compliance Kontrollberichte, Erfassungsmasken und Berechnung (425.000 €)
- Cross Compliance Frühwarnsystem (82.000 €)
- Implementierung/Anpassung der Kontrollberichte für gekoppelte Zahlung (200.000 €)
- Implementierung gekoppelte Zahlung (650.000 €)
- Implementierung Basisprämie, Greening-Zahlung, Junglandwirte-Zahlung, Kleinerzeugerregelung (3.750.000 €)
- Adaptierung betr. Übertragung von Zahlungsansprüchen (80.000 €)
umgerechnet in Anzahl Personentage à 556 €
Betrieblicher Sachaufwand: Für den betrieblichen Sachaufwand wurden pauschal 35% des Arbeitsplatzaufwands herangezogen.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.
Erläuterung:
Trotz Änderung des Prämiensystems (Aufteilung in Basisprämie und Ökologisierungskomponente, gekoppelte Prämien, Zahlung für Junglandwirte sowie Kleinerzeugerregelung) ergeben sich nur geringfügige Auswirkungen für die Antragsteller, da der Inhalt der zu liefernden Informationen im Wesentlichen unverändert bleibt.
Unternehmen
Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur
Inanspruchnahme der Zahlung für Junglandwirte in Höhe von 25% der nationalen Durchschnittszahlung/Zahlungsanspruch für die ersten 5 Jahre nach Betriebsübernahme
Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Fälle |
Be-/Entlastung pro Unternehmen |
Gesamt |
Erläuterung |
Junglandwirte |
10.000 |
11.300 |
113.000.000 |
71 € mal 32 ha (Durchschnittsgröße der Betriebe mal 5 Jahre) |
Auswirkungen auf die Übernahme/die Übertragung von Unternehmen
Anreiz zur frühzeitigeren Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebs
Quantitative Auswirkungen auf einzelne Phasen des Unternehmenszyklus
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Junglandwirte |
10.000 |
Daten der AMA betr. Bewirtschafterwechsel (mit Beschränkung auf fachliche Qualifikation) |
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen nachfrageseitigen Auswirkungen.
Erläuterung
Durch den Zugang zur Betriebsprämienregelung, der nach Ablauf der Übergangsperiode vom Ausmaß der bisher erhaltenen Direktzahlungen unabhängig ist, können sich durch die Anpassung auf einen einheitlichen Wert der Zahlungsansprüche Verschiebungen bei den einzelnen Begünstigten und damit bei deren Verhalten in Bezug auf Investitionen und/oder Konsum ergeben.
Auswirkungen auf die Umwelt
Auswirkungen auf Wasser
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.
Erläuterung
Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer und Grundwasser ergeben sich durch die - im Rahmen des Cross Compliance bestehende - Verknüpfung von z.B. Nitrat-Richtlinie, Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung sowie Anlegung von Pufferstreifen entlang von Gewässern mit dem vollständigen Erhalt von Direktzahlungen. Da die Cross Compliance-Verpflichtungen inhaltlich unverändert geblieben sind, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
Sonstige wesentliche Umweltauswirkungen
Mit der Greening-Zahlung (Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden), für die 30% der nationalen Obergrenze fixiert sind, werden umweltfreundliche Landbewirtschaftungsmethoden gefördert. Konkret sind dies die Anbaudiversifizierung, die Verpflichtung zur Erhaltung des Dauergrünlands, wobei umweltsensibles Dauergrünland auszuweisen und unter besonderen Umbruchsschutz zu stellen ist, sowie die Nutzung von Flächen im Umweltinteresse, wie zum Beispiel Brache, Erhaltung von Landschaftselementen oder Anbau stickstoffbindender Pflanzen. Die Greening-Verpflichtung bezieht sich dabei auf die gesamte beihilfefähige Fläche des Betriebs.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Durch die Zahlung für Junglandwirte wird ein Anreiz zur frühzeitigen Betriebsübernahme geschaffen.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
5.252 |
1.750 |
|
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
gem. BFRG/BFG |
42.01.02 Beteiligungen |
|
3.939 |
1.313 |
|
|
|
gem. BFRG/BFG |
42.02.01 Ländliche Entwicklung |
|
1.313 |
438 |
|
|
|
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt einerseits im Rahmen der laufenden Transfers für verbundene Unternehmen (Administration der Agrarmarkt Austria) (Budgetposition 42.01.02.00/741100) sowie für die INVEKOS-Implementierungsmaßnahmen im Rahmen der technischen Hilfe (Budgetpositionen 42.02.01.01/7340030 und 7340431 sowie 42.02.01.02/7340430). Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich.
Laufende Auswirkungen
Personalaufwand
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Anzahl |
Aufwand pro MA |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Bund |
6.997 |
556,00 |
3.890.332 |
|
|
|
|
|
|
2.332 |
556,00 |
|
1.296.592 |
|
|
|
SUMME |
|
|
|
3.890.332 |
1.296.592 |
|
|
|
|
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
GESAMTSUMME |
|
3.890.332 |
1.296.592 |
|
|
|
|
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
VBÄ GESAMT |
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Aufwand in der AMA zur Implementierung der GAP, berechnet mit einem Personentage-Durchschnittswert von 556 €, 75% der Implementierungskosten wurden für das Jahr 2014 angesetzt (da die meisten Arbeiten 2014 vorbereitet werden müssen) und 25% für das Jahr 2015
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
|
Körperschaft |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand |
Bund |
1.361.616 |
453.807 |
|
|
|
Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Gesamt- wirtschaft |
Nachfrage |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Umwelt |
Wasser |
- Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder - Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers |
Soziales |
Arbeitsmarkt |
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.