145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU

Die Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2014 einen Richtlinienvorschlag über die Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und den Kontozugang mit grundlegenden Funktionen vorgelegt.

Damit soll jeder Bürgerin und jedem Bürger der Zugang zu einem Bankkonto ermöglicht werden. In Österreich ist es derzeit aus den verschiedensten Gründen bis zu rund 150.000 BürgerInnen nicht möglich, bei einem Kreditinstitut ein übliches Bankkonto zu eröffnen. Damit sind wesentliche Nachteile im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben verbunden.

Die Richtlinie zielt u.a. darauf ab, allen Verbrauchern den Zugang zu einem Bankkonto mit wichtigen grundlegenden Funktionen zu sichern. Einzelne Kreditinstitute in Österreich bieten derartige Möglichkeiten bereits an.

Die Bundesregierung unterstützt diese Richtlinie entsprechend dem Regierungsprogramm. Auf europäischer Ebene ist mit einer Kundmachung der Richtlinie im kommenden Sommer zu rechnen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird Umsetzungsleitlinien und technische Durchführungsstandards festlegen. Eine möglichst einheitliche Richtlinien-Umsetzung und ein hoher Grad an Homogenität ist in der Praxis wichtig für die grenzüberschreitende Klarheit und Verständlichkeit für die Verbraucher.

Das angestrebte Ziel fasste Binnenmarktkommissar Michel Barnier mit den Worten zusammen: „Der Zugang zu einem Basiskonto ist eine der Prioritäten der Binnenmarktakte. Dadurch kann das Leben von Millionen Europäern verbessert werden. Es ist wichtig, Praktiken ein Ende zu bereiten, die den Bürgern den Zugang zu so grundlegenden und wesentlichen Dienstleistungen verwehren. Vielmehr sollten sie in die Lage versetzt werden, voll am Leben einer Gesellschaft teilzuhaben und von den Vorteilen des Binnenmarkts in jeder Hinsicht zu profitieren.““

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Walter Bacher die Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 05 27

                                  Walter Bacher                                                            Ing. Waltraud Dietrich

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau