Entschließung
betreffend Zugang zu Basiskonto in der EU
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
• die „Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto“ entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Umstellungserfordernissen rasch und zweckmäßig umzusetzen,
• die damit verbundenen Verbesserungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Kosten und Gebühren bei Zahlungskonten entsprechend den auf europäischer Ebene noch festzulegenden Standards abzusichern,
• vor allem allen ÖsterreicherInnen den gesicherten Zugang zu einem Basiskonto auf Habenbasis und gegen angemessenen Kostenersatz zu ermöglichen,
• dabei Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und anzustreben, dass alle markt- und versorgungsrelevanten Bankinstitute gleichermaßen verpflichtet sind, ein Basiskonto anzubieten.