146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abschaffung von Überziehungszinsen

Die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Deutschland haben einige Banken im April 2014 unisono angekündigt, zukünftig keine Überziehungszinsen von KundInnen mehr einheben zu wollen. Überziehungszinsen sind jene Zinsen, die nach Ausschöpfung des Kontokorrentrahmens noch zusätzlich zu den Sollzinsen zu leisten sind. Laut deutschen Bankmanagern sei ein solches System der Abschreckung heute nicht mehr zeitgemäß. In Österreich, wo die Überziehungszinsen teilweise bis zu 14% betragen, will hingegen keine einzige Bank auf dieses Körberlgeld verzichten. Die heimischen Banken verweisen darauf, dass die Kontoführungsgebühren in Österreich ohnehin viel niedriger als in Deutschland seien. Doch wie lange das noch der Realität entspricht, ist äußerst fraglich. Im kommenden Juli drehen nämlich einige Großbanken wieder an der Gebührenschraube. Bank Austria und Erste Bank Österreich erhöhen zu diesem Zeitpunkt ihre Kontoführungsgebühren. Die Maßnahme ist zwar durch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Indexanpassung gedeckt, angesichts der kaum vorhandenen Habenzinsen und der immer weiter um sich greifenden Rücknahme von Bankleistungen (Gratisüberweisungen nur am Selbstbedienungsschalter) fühlen sich aber viele KonsumentInnen übervorteilt.

Anzumerken ist auch, dass Überziehungszinsen aus Sicht der Überschuldungsprävention nicht sinnvoll sind. Einerseits verhängt die Bank eine Strafe gegen überschuldete KundInnen, andererseits gewährt sie ihnen gleichzeitig einen neuerlichen Kredit. Dadurch dreht sich die Schuldenspirale nur noch schneller und die Abhängigkeit der betroffenen KundInnen von der Bank steigt unaufhörlich. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, die Überziehungszinsen in Österreich für PrivatkundInnen gänzlich abzuschaffen. Will eine Bank keinen Kredit über den vereinbarten Rahmen hinaus leisten, ohne dafür eine zusätzliche Risikoabgeltung zu bekommen, bleibt es dieser unbenommen, dieses Service zukünftig nicht mehr anzubieten.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan die Abgeordneten Nurten Yilmaz, Martina Diesner-Wais, Rupert Doppler, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S, V, F, T, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 27

                           Martina Diesner-Wais                                                     Ing. Waltraud Dietrich

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau