147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten

Die Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit 2013 ist das NFC-Zahlungssystem auch in Österreich durch die verschiedenen Geldinstitute eingeführt worden. NFC steht für Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, Abkürzung NFC) und ist ein internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten per Funktechnik über sehr kurze Strecken von wenigen Zentimetern und einer Datenübertragungsrate von maximal 424 kBit/s.

Für die österreichischen KonsumentInnen war die Einführung überraschend. Die meisten wurden über die neuen Möglichkeiten ihrer Bankomat- bzw. Kreditkarte zunächst nicht ausreichend informiert.

Die Diskussion um das NFC-Zahlungssystem betrifft neben den Informationsmängeln, den unzureichenden Wahlmöglichkeiten vor allem Sicherheitsbedenken und den damit verbundenen Haftungsfragen.

Konkret erklärte der Wiener Sicherheitsforscher Adrian Dabrowski von SBA-Research, dass die absolute Sicherheit bei solchen Anwendungen nicht möglich sei. „Grundsätzlich können bei Sicherheitslösungen auf sehr vielen Ebenen Fehler unterlaufen“, so Dabrowski. „Eine kleine Lücke kann schon ausreichen, um das ganze System zu kompromittieren.“ Zusätzlich sei Sicherheit nicht beweis-, sondern lediglich widerlegbar.

Demgegenüber steht der Umstand, dass die NFC-Technologie seit rund 10 Jahren im Geldverkehr in über 50 Ländern erprobt ist und die Erfahrungswerte nicht auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bei Kontaktlos-Bezahlkarten hindeuten. Ein Auslesen von Daten über größere Distanzen als wenige Zentimeter ist entgegen Medienberichten über „Handy-Apps“ nicht möglich, Mehrfachabbuchungen sind ausgeschlossen. Auch in Österreich wurden seit April 2013 rund 1,6 Mio Kontaktlos-Transaktionen durchgeführt. Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem etwa ungewollte Abbuchungen über größere Distanzen vorgenommen worden wären. Personenbezogene oder sicherheitskritische Daten können nicht ausgelesen werden, der Chip kann nicht dupliziert werden.

Die österreichweiten Geldinstitute bieten ihren Kunden inzwischen eine Opt-in-Möglichkeit an, sodass die Wahlfreiheit der Verbraucher gesichert erscheint. Die Deaktivierung einer bereits installierten NFC-Funktion auf Kundenwunsch erfolgt nach Angaben der Geldinstitute kostenlos. Es besteht demnach auch kein Preisunterschied zwischen Karten mit und ohne NFC-Funktion.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Ing. Markus Vogl, Ing. Heinz-Peter Hackl, Konrad Antoni, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, , 2014 05 27

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                   Ing. Waltraud Dietrich

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau