149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend kontaktloses Bezahlen

Die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit einigen Monaten werden BankkundInnen zumeist ungefragt mit Bankomatkarten mit NFC-Funktion (Near Field Communication) beglückt. Diese ermöglichen etwa das Zahlen von kleinen Geldbeträgen an Supermarktkassen, ohne das dabei jedes Mal die Eingabe eines PIN-Codes notwendig ist. Auf diesem Weg können maximal 5 mal 25,- Euro abgehoben werden, bis wieder die Eingabe des PIN-Codes verlangt wird. Bei Verlust oder Diebstahl der Bankomatkarte drohen somit dem Kontoinhaber bis zu 125,- Euro Schaden, selbst wenn der PIN-Code geheim bleibt und die elektronische Geldbörse (Quick) unaufgeladen ist.

Die österreichischen Banken halten dem entgegen, dass es bisher noch keine Zwischenfälle mit den neuen Karten gegeben hätte. Außerdem würden die Banken bis zur leichten Fahrlässigkeit für Schäden, die durch den missbräuchlichen Gebrauch der Karten entstehen, haften. Laut Payment Services Austria GmbH mache das die Bankomatkarte mit NFC-Funktion sicherer als Bargeld, denn letzteres sei bei Diebstahl einfach weg. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass die Frage der Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit Gegenstand einer komplizierten zivilgerichtlichen Judikatur ist, die den meisten Konsumentinnen nicht geläufig sein dürfte. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geben nur selten Auskunft darüber, in welchen Fällen die Haftung der Bank greift und wann diese ausgeschlossen wird. Dazu wurde zuletzt bekannt, dass es schon derzeit möglich sei, mit einer einfachen Handy-App via NFC von ebenfalls NFC fähigen Bankomatkarten Daten abzurufen. So könne man etwa eine Übersicht über die letzten Transaktionen oder das Quick-Guthaben erhalten. Es sei aber auch möglich, mit einem gezielten Angriff Überweisungen zu initiieren.

Während also die neue Technologie das Missbrauchspotential im Bereich des bargeldlosen Zahlens jedenfalls erweitert, dürften sich viele KonsumentInnen über die Risiken der neuen Technologien noch nicht im Klaren sein. Zwar ist prinzipiell ein Widerspruchsrecht gegen die neue Zahlungstechnologie vorgesehen, aber folgt man den Medienberichten, geben viele KonsumentInnen an, über diese Opt-Out-Möglichkeit nicht informiert worden zu sein. Aus diesen Gründen ist die derzeitige Praxis, dass BankkundInnen mit einer NFC-fähigen Bankomatkarte zwangsbeglückt werden, äußerst bedenklich. Es wäre deshalb angebracht, es den KonsumentInnen im Voraus selbst zu überlassen, sich für oder gegen die neue Zahlungsmethode zu entscheiden.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Ing. Markus Vogl, Ing. Heinz-Peter Hackl, Konrad Antoni, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, N, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 27

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                   Ing. Waltraud Dietrich

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau