156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in punkto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„AsylwerberInnen sind gemäß den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen (drei Monate Verfahrensdauer) berechtigt, sich um eine Beschäftigungsbewilligung zu bewerben. Ein Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom April 2004 (GZ: 435.006/6-II/7/04) sorgt jedoch dafür, dass tatsächlich außer kurzfristiger Beschäftigung im Tourismus und als ErntehelferInnen keinerlei Beschäftigung ausgeübt werden darf. Die Agenden der AusländerInnenbeschäftigung werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geführt. Die Praxis zeigt, dass die Geltung dieses Erlasses dem Arbeitsmarkt nicht dienlich ist. Vor allem schafft er für viele Betroffene (darunter zahlreiche LangzeitasylwerberInnen nach jahrelanger Verfahrensdauer) entwürdigende Umstände und eine in vielen Fällen erzwungene Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Grundversorgung).

Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR) haben das erkannt. Das UNHCR-Exekutiv-Komitee hat dazu festgestellt, dass für AsylwerberInnen nach sechs Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden sollte. Dadurch können AsylwerberInnen von staatlicher Unterstützung unabhängig werden. Auch Depressionen, die oftmals aufgrund jahrelanger erzwungener Untätigkeit auftreten und zu Gefühlen der Sinn- und Ausweglosigkeit bei den Betroffenen führen, könnte damit ein Stück weit abgeholfen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Alev Korun die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, Mag. Michael Hammer, Ulrike Königsberger-Ludwig und Herbert Kickl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 28

                           Mag. Michael Hammer                                               Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau