158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversicherung statt Erhöhung von Massensteuern“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wird die Klientelpolitik der Regierungsparteien fortgesetzt. Statt die vom Team Stronach geforderten notwendigen Maßnahmen - wie beispielsweise dem Abbau von Bürokratie sowie einer umfassenden Verwaltungs- und Steuerreform - werden die Bürger zum Abdecken von Budgetlöchern mit einer Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und einer Sekt- und Zigarettensteuer zur Kasse gebeten, ohne jedoch eine Zweckbindung für den Gesundheits- oder Pflegebereich einzuführen.

Gerade die demografische Entwicklung zeigt jedoch für Österreich klar auf, dass im Bereich der Pflege Handlungsbedarf besteht und eine zukunftsorientiere Reform und Weiterentwicklung der österreichischen Sozialversicherung als Ganzes erforderlich ist.

Fakt ist, dass der Bereich der Pflege in Österreich nach wie vor als ‚Baustelle‘ einzustufen ist und die Finanzierung des steuergeldfinanzierten Pflegefonds als ‚momentan ruhender Vulkan‘. Die Länder sind nicht in der Lage, die Pflegekosten zu übernehmen, wenn der Pflegefonds im Rahmen von ebenfalls geplanten Einsparungen nicht mit immer höheren Steuermitteln zusätzlich subventioniert wird.

Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege bei gleichbleibendem Leistungsniveau ist langfristig in Österreich nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund benötigt Österreich anstatt des bestehenden Stillstandes und der letzten Steuererhöhungen, die wie immer die ärmeren Menschen am meisten treffen, zukunftsorientierte Reformen. So soll eine einheitliche Österreichische Gesundheitsversicherung (ein entsprechender Antrag liegt dem Gesundheitsausschuss vor) als ‚medizinischer Teil‘ eines einheitlichen österreichischen Sozialversicherungsträgers die medizinische Grundversorgung der Menschen sicherstellen, zu der jedoch künftig auch die Pflege gehören soll.

Eine solche Pflegeversicherung soll eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit sein und Geld- oder Sachleistungen erbringen, um die erforderliche häusliche oder stationäre Pflege zu gewährleisten. Damit ist eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes gesichert.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Ing. Norbert Hofer, Mag. Judith Schwentner, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Gertrude Aubauer, Johann Hechtl, Ulrike Königsberger-Ludwig und August Wöginger sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: T dagegen: S, V, F, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 28

                                  Johann Hechtl                                                      Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau