161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“

Die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem Jahr 2005 sind gemäß § 3 Einkommensteuergesetz ortsübliche Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, von der Einkommensteuer befreit.

Unabhängig von dieser einkommensteuerrechtlichen Entlastung werden jedoch Trinkgelder in Form von je nach Branche unterschiedlichen Pauschalen in der Höhe von bis zu 80 Euro monatlich in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge miteinbezogen. Das heißt mit anderen Worten, dass für diese Pauschalen, die zudem völlig unabhängig davon herangezogen werden, ob der betroffene Arbeitnehmer überhaupt tatsächlich Trinkgelder in dieser Höhe erhalten hat, entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

Besonders betroffen davon sind Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure, Mitarbeiter in Gast- oder Beherbergungsbetrieben oder Reiseleiter.

In diesem Zusammenhang hat nunmehr – wohl auch im Lichte der AK-Wahlen – der ÖAAB diese Problematik erkannt und eine Änderung dieses Umstandes bzw. eine Beseitigung dieser Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert.

So spricht sich unter anderem der oberösterreichische AK-Vizepräsident Feilmair in einem entsprechenden Programm für eine Abschaffung der Trinkgeld-Pauschalierung und für eine gänzliche Abgabenbefreiung aus – ‚denn die derzeitige Regelung ist für viele Arbeitnehmer ungerecht. Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung, der tatsächliche Bezug ist schwer feststellbar. Sie sind ein finanzieller Anreiz für besondere Dienstleistungen, gerade in jenen Berufen, die ohnehin zu den Niedriglohn-Branchen zählen.‘

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten forderte kürzlich in diesem Zusammenhang die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien auf, Trinkgelder neben der Steuerfreiheit künftig auch von der Sozialversicherung zu befreien und die Trinkgeld-Pauschalen abzuschaffen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Judith Schwentner, Ing. Waltraud Dietrich und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 28

                            Gabriel Obernosterer                                                Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau