164 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über den Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) auf Tourismusmarketingorganisationen

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG wurde im BGBl. I Nr. 125/2011 publiziert und trat am 01.07.2012 in Kraft. Gemäß MedKF-TG haben alle Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen (siehe www.KommAustria.at/de/m/ListeRechnungshof), sämtliche von ihnen getätigten Medienschaltungen und -kooperationen quartalsmäßig an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zu melden. Von diesem Gesetz sind daher auch die nationale Tourismusorganisation Österreich Werbung (ÖW) und die neun Landestourismusorganisationen erfasst.

Die ersten Erfahrungswerte mit diesem Gesetz liegen nun vor und zeigen, dass der Aufwand zur Erfüllung der Meldeverpflichtungen für die Tourismusmarketingorganisationen deutlich höher als ursprünglich angenommen ist. Darüber hinaus erschweren moderne Medienkooperationsformen die vorgeschriebenen Meldeverpflichtungen massiv bzw. machen sie sogar unmöglich.

Am Beispiel der ÖW zeigt sich, dass das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, Gewährleistung von Transparenz bei der Erstellung von Werbeaufträgen "öffentlicher Stellen", bei Tourismusmarketingorganisationen zu enormem Mehraufwand und, vor allem bei Schaltungen im Ausland, das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen in keinem Verhältnis steht.

Aufgabe des Vereins Österreich Werbung ist die Stärkung der Tourismusdestination Österreich im Inland, aber vor allem im Ausland. Dazu bedient sich der Verein auch weltweit aller professionellen Instrumente und Methoden eines modernen Destinationsmarketings wie Destinationsinformation, Öffentlichkeitsarbeit sowie Verkaufsförderung durch professionelle Dienstleister und Medienaktivitäten und -kooperationen.

Die zahlreichen weltweiten Werbeaktivitäten erforderten allein im 4. Quartal 2013 eine Meldung von mehr als 150 Einzelkooperationen. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers ist dies mit einem Aufwand verbunden, der die in den Erläuterungen in der Regierungsvorlage geschätzten Kosten von 360 Euro pro Jahr pro Unternehmen deutlich übersteigt. Die Geschäftsführerin der ÖW schätzt nach den bisherigen Erfahrungen den jährlichen Zusatzaufwand auf rd. 70.000 Euro, also das rund 200-fache der ursprünglichen Kostenschätzung. Dieser Aufwand setzt sich zusammen aus dem Zeitaufwand der Erfassung der Kooperationen in den mehr als 20 ÖW-Auslandsbüros, aber auch in den von der Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich (AWO) im Auftrag der ÖW betreuten Märkten, der Sammlung und Kontrolle der Daten im Büro in Wien sowie schließlich die Meldung selbst.

Für das erste Halbjahr 2013 wurde, trotz intensiver Bemühungen der ÖW, sämtlichen Anforderungen des MedKF-TG zu entsprechen, seitens der KommAustria ein Verfahren gegen sie wegen "offensichtlich unrichtiger Bekanntgaben" eingeleitet und in einem 18seitigen Erkenntnis eine Ermahnung an die Geschäftsführerin der ÖW ausgesprochen. Gegen diese Ermahnung wurde übrigens von der ÖW eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben, da die Rechtsansicht der KommAustria die Aufgabe der ÖW als weltweite "Vermarkterin" des österreichischen Tourismusangebots wesentlich erschweren bzw. verteuern würde.

Auch gegen Landestourismusorganisationen wurden ähnliche Verfahren eingeleitet, die zwar zum Teil eingestellt wurden, jedenfalls aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht haben.

Abgesehen von dem enormen Aufwand, den dieses Gesetz verursacht, bedeutet die Veröffentlichung der Schaltungen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Tourismusorganisationen, die keinen derartigen Veröffentlichungsregelungen unterliegen und die Aktivitäten der heimischen Tourismuswerber im Detail nachverfolgen können.“

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gabriel Obernosterer die Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Maximilian Unterrainer, Georg Willi sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Roman Haider.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 06 03

                            Gabriel Obernosterer                                                        Mag. Roman Haider

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann