171 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (136 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden

Die in der gegenständlichen Regierungsvorlage vorgeschlagene Neufassung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes zielt insbesondere auf die Schaffung von homogenen Vertretungsstrukturen der Studierenden in der heterogenen Bildungseinrichtungslandschaft (Universitäten, Universität für Weiterbildung Krems, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten) ab. Dies soll durch Angleichung der Vertretungsstrukturen der Studierenden an Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten und durch Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten in die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) erfolgen.

An Bildungseinrichtungen mit über 1000 Studierenden sollen daher neue Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet werden. An Bildungseinrichtungen mit weniger als 1000 Studierenden sollen von den Studierenden jeweils eine Hochschulvertretung und Studienvertretungen gewählt werden, welche die Interessen der Studierenden gegenüber der jeweiligen Bildungseinrichtung zu vertreten haben. Diese Hochschulvertretungen und Studienvertretungen sollen im rechtsgeschäftlichen Verkehr durch die ÖH bzw. eine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft vertreten werden.

Um der geringen Wahlbeteiligung bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen entgegenzutreten, soll die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl für die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen geschaffen werden. Weiters soll wieder eine Direktwahl der Bundesvertretung der ÖH vorgesehen werden, die in Zukunft 55 Mandatarinnen und Mandatare umfassen soll.

Einen weiteren Schwerpunkt des Entwurfs stellt die Ausdehnung des passiven Wahlrechtes auf alle Studierenden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dar.

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Asdin El Habbassi, BA, die Abgeordneten Sigrid Maurer, Dr. Nikolaus Scherak, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Rouven Ertlschweiger, MSc, Mag. Andrea Kuntzl, Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Katharina Kucharowits, Petra Steger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und MMMag. Dr. Axel Kassegger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Sigrid Maurer eingebrachter Abänderungsantrag, der den Entfall von § 63 Z 7 und 9 in Art. 1 der Vorlage zum Gegenstand hatte, fand keine Mehrheit (dafür: G, dagegen: S,V,F,T,N).

Desgleichen verfiel ein weiterer von der Abgeordneten Sigrid Maurer eingebrachter Abänderungsantrag, der den Entfall von Z 1, 4, 5, 6 und 7 in Art. 4 der Vorlage zum Gegenstand hatte, der Ablehnung (dafür: G,N, dagegen: S,V,F,T).

Auch ein von der Abgeordneten Sigrid Maurer im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Registrierung ausländischer Studien fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F,G,N, dagegen: S,V,T).

Ferner beschloss der Wissenschaftsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,F,G, dagegen: T,N) folgende Feststellung:

"Der Wissenschaftsausschuss geht hinsichtlich der Neufassung des § 27 HSQSG davon aus, dass diese Regelungen in Hinblick auf ihre Auswirkungen und mit der Perspektive einer qualitativen Weiterentwicklung, unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Einbeziehung der Qualitätssicherungsagentur AQ Austria, der Hochschulen und der betreffenden Interessenvertretungen einer Überprüfung unterzogen werden."

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (136 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 06 04

                           Asdin El Habbassi, BA                                                   Dr. Andreas F. Karlsböck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann