172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ziel muss es sein, den Universitäten einen längerfristigen Planungshorizont zu ermöglichen und somit die Leistungsvereinbarungen zwischen den Universitäten und dem Bund zukünftig auf fünf Jahre abzuschließen. Wenn Österreich gestärkt aus der derzeitigen Wirtschaftskrise hervorgehen will, ist es unbedingt notwendig, den Universitäten eine längerfristige Finanzierung sicherzustellen.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle und Dr. Nikolaus Scherak sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,T,N, dagegen: S,V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS, gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 06 04

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                            Dr. Andreas F. Karlsböck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann