174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-6 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

-       Beteiligung Österreichs am Einsatz im Tschad

Wirkungsbereich der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Gesundheit

-       Vergleich Kärntner Gebietskrankenkasse und Salzburger Gebietskrankenkasse

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

-       Universitätslehrgänge

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

-       Auslandsösterreicher–Fonds

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend

-       Burghauptmannschaft Österreich

 

 

Der Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-278 d.B. (XXIV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXIV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Der gegenständliche Bericht wurde in der 4. Sitzung des Nationalrates der XXV. Gesetzgebungsperiode am 20. November 2013 mit der Beilagen-Bezeichnung III-6 d.B. (XXV.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2014 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Elmar Mayer die Beratungen vertagt.

 

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 5. Juni 2014 behandelt.

Bei der Abstimmung am 5. Juni 2014 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/11 (III-6 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2014 06 05

                                    Elmar Mayer                                                                 Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau