Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33% für Unter-Drei-Jährige und mind. 90% für Drei- bis Sechsjährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.

-       Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter-Drei-Jährige und 1:10 für Drei- bis Sechsjährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots BGBl. I Nr. 120/2011, mit der diese bis 2017 verlängert wird, sowie die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben und die Verwendungszwecke erweitert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben verursacht Mehrausgaben für den Bundes-, Länder- und Gemeindehaushalt.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2043 um 0,08 % des BIP bzw. 452 Mio. € (zu Preisen von 2014) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑100.000

‑100.000

‑52.500

‑52.500

0

Nettofinanzierung Länder

‑21.400

‑61.220

‑131.334

‑177.169

‑215.797

Nettofinanzierung Gemeinden

‑47.100

‑75.685

‑133.913

‑164.819

‑228.438

Nettofinanzierung Gesamt

‑168.500

‑236.905

‑317.747

‑394.488

‑444.235

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Das Vorhaben verursacht positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, da durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen neue Arbeitsplätze für Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Kindergartenassistentinnen und -assistenten geschaffen werden. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und die Kompetenzen von Frauen und Männern - die auch Eltern sind - können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Soziale Auswirkungen:

Das Vorhaben unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Erreichung der Barrierefreiheit gemäß § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und erzielt dadurch positive Auswirkungen.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch die Maßnahme wird eine verbesserte Betreuungssituation (quantitativ und qualitativ) in der elementaren Kinderbildung- und -betreuung erzielt.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Familien und Jugend

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Das Barcelona-Ziel der Europäischen Union sieht im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Zurverfügungstellung von Kinderbetreuungsplätzen dem regionalen Bedarf entsprechend im Ausmaß von 33% bei den Unter-Drei-Jährigen und von 90 % bei den Drei- bis Sechsjährigen vor.

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2012 31.097 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 21.431 Plätze für die Unter-Drei-Jährigen und 9.666 Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Damit konnte das Barcelona-Ziel bei den Unter-Drei-Jährigen nicht erreicht werden, da die derzeitige Betreuungsquote unter Berücksichtigung der Tagesmütter und -väterbetreuung 22,9 % beträgt. Für die Drei- bis Sechsjährigen wurde das Barcelona-Ziel bereits 2009 erreicht und die aktuelle Betreuungsquote liegt bei 92,8 %.

Zur Erreichung des Barcelona-Zieles bei den Unter-Drei-Jährigen, zur Abdeckung des höheren Bedarfs in Großstädten und zur Schließung von regionalen Lücken in der ganztägigen Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen soll der Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten weiter vorangetrieben werden. Die Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt soll außerdem weiterentwickelt werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würden keine Maßnahmen zum Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots gesetzt werden, hätte dies für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf negative Auswirkungen. Die Erhöhung der Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen könnte nicht gewährleistet werden. Im Hinblick auf das Erfordernis eines qualitativen und quantitativen Ausbaus des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots und auf die damit verbundenen finanziellen Notwendigkeiten bestehen keine Alternativen zum gegenständlichen Vorhaben.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluation erfolgt durch quantitative Erhebung der zusätzlich geschaffenen Kinderbildungs- und -betreuungsplätze und der Entwicklung der Betreuungsquoten auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene.

Ziele

 

Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33% für Unter-Drei-Jährige und mind. 90% für Drei- bis Sechsjährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.

 

Beschreibung des Ziels:

Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für Unter-Drei-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die Drei- bis Sechsjährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2012/13: 22, 9 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 92,8 % bei den Drei- bis Sechsjährigen

Mit der Zusatzvereinbarung soll die Betreuungsquote bis zum Kindergartenjahr 2017/18 auf 33 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 95 % bei den Drei- bis Sechsjährigen angehoben werden.

 

Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter-Drei-Jährige und 1:10 für Drei- bis Sechsjährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Kindergartenjahr 2012/13 waren 44.484 Beschäftigte, davon 25.055 als Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungeinrichtungen tätig.

Mit der Zusatzvereinbarung sollen die Beschäftigten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für die Null- bis Sechsjährigen insgesamt 49.000, davon 27.500 als Fachkräfte, betragen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots BGBl. I Nr. 120/2011, mit der diese bis 2017 verlängert, die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben und die Verwendungszwecke erweitert werden.

Beschreibung der Maßnahme:

Die bestehende Vereinbarung wird bis Ende 2017 verlängert und der Zweckzuschuss des Bundes für das Jahr 2014 auf 100 000 000 Euro angehoben. Weiters wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 205 000 000 Euro zur Verfügung stellen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2012/13: 22, 9 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 92,8 % bei den Drei- bis Sechsjährigen.

Im Kindergartenjahr 2012/13 waren 44.484 Beschäftigte, davon 25.055 als Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen tätig.

Mit der Zusatzvereinbarung soll die Betreuungsquote bis zum Kindergartenjahr 2017/18 auf 33 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 95 % bei den Drei- bis Sechsjährigen angehoben werden.

 

Mit der Zusatzvereinbarung sollen die Beschäftigten in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für die 0 bis 6-Jährigen insgesamt 49.000, davon 27.500 als Fachkräfte betragen.

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2043 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

452

0,08

*zu Preisen von 2014

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

Gesamt

Transferaufwand

100.000

100.000

52.500

52.500

305.000

Aufwendungen gesamt

100.000

100.000

52.500

52.500

305.000

 

Transferaufwand: Der Einsatz der Mittel erfolgt zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Personalausgaben oder Infrastruktur), zur Qualitätssteigerung durch Verbesserung des Raumangebotes und durch zusätzliches Betreuungspersonal in bereits bestehenden Gruppen. Diese Ausgaben stellen für den Bund Auszahlungen gem. BHG 2014 aus Transfers dar, die im UG 44 Finanzausgleich, im Detailbudget 0104 Transfers an Länder und Gemeinden, zu veranschlagen sind. Die Auszahlungen erfolgen gem. der bisherigen Vereinbarung zu zwei Terminen im Kalenderjahr. Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes sind sowohl im BFRG 2015-18 (ff), als auch im BFG 2015 (ff), durch das Bundesministerium für Finanzen vorzusehen.

 

Der Transferaufwand des Bundes wird den Ländern zu 100 % des Bundeszuschusses zur Verfügung gestellt. Die Länder geben bis zu 60 % des Bundeszuschusses an die Gemeinden für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten weiter.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

Gesamt

Erlöse

100.000

100.000

52.500

52.500

305.000

Transferkosten

50.000

45.000

21.000

18.375

134.375

Kosten gesamt

50.000

45.000

21.000

18.375

134.375

Nettoergebnis

50.000

55.000

31.500

34.125

170.625

 

Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.

 

Transferkosten: Nach der Kindertagesheimstatistik 2012/13 gibt es derzeit insgesamt 7.122 Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige, davon werden 4.261 Einrichtungen, das sind 60 %, von den Gemeinden betrieben. Es wird angenommen, dass die Länder den Gemeinden bis zu 60 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zur Verfügung stellen. Der Restbetrag von 40 % bleibt den Ländern zum Ausbau von zusätzlichen privaten oder landeseigenen Betreuungsangeboten zur Verfügung.

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Personalkosten

0

33.200

67.729

103.625

106.961

Betriebliche Sachkosten

0

11.620

23.705

36.269

37.436

Transferkosten

71.400

71.400

71.400

71.400

71.400

Kosten gesamt

71.400

116.220

162.834

211.294

215.797

 

in VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

0,00

510,00

1.020,00

1.530,00

2.040,00

 

Personalkosten: Unter der Annahme, dass 4.500 neue Betreuungsplätze pro Jahr für Unter-Drei-Jährige und 1.500 neue Betreuungsplätze für Drei- bis Sechsjährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 bzw. 25 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 510 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür 510 zusätzliche Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten insbesondere über Förderungen von den Ländern getragen werden.

 

Betriebliche Sachkosten: Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.

 

Transferkosten: Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass pro Jahr 510 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 178.500.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 40 : 60 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

Gesamt

Erlöse

60.000

60.000

31.500

31.500

183.000

Nettoergebnis

60.000

60.000

31.500

31.500

183.000

 

Erlöse: Unter der Annahme, dass 60 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 60 % des Bundeszuschusses als Erlös. Die in der Tabelle jährlich ausgewiesenen Beträge stellen diese Erlöse aus dem Transfer dar.

 

– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Personalkosten

0

21.174

43.195

66.088

89.880

Betriebliche Sachkosten

0

7.411

15.118

23.131

31.458

Transferkosten

107.100

107.100

107.100

107.100

107.100

Kosten gesamt

107.100

135.685

165.413

196.319

228.438

 

in VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

0,00

510,00

1.020,00

1.530,00

2.040,00

 

Personalkosten: Unter der Annahme, dass 4.500 neue Betreuungsplätze pro Jahr für Unter-Drei-Jährige und 1.500 neue Betreuungsplätze für Drei- bis Sechsjährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 bzw. 25 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 510 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür 510 zusätzliche Fachkräfte notwendig wären.

 

Betriebliche Sachkosten: Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.

 

Transferkosten: Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass pro Jahr 510 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 178.500.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 40 : 60 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Im Dienstleistungssektor soll zusätzliches Betreuungspersonal (Fach- und Hilfskräfte) in bereits bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und für zusätzlich geschaffene Betreuungsangebot eingesetzt werden.

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Die staatlichen Leistungen tragen unter anderem dazu bei, die bestehende Ungleichheit von Frauen und Männern in der Institution durch gezielte bewusstseinsbildende Maßnahmen (Bewerbung des Berufsbildes des Elementarpädagogen bzw. Tagesvaters) zu reduzieren.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Durch die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze können neue Arbeitsplätze für Kindergartenpädagog(inn)en und Kindergartenassistent(inn)en geschaffen werden. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und die Kompetenzen von Frauen und Männern - die auch Eltern sind - können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden. Durch diesen effizienteren Einsatz des vorhandenen Humankapitals entstehen für den Wirtschaftsstandort Österreich neue Potentiale.

 

Arbeitsplätze in Kindergärten und sonstigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen werden zu 98% von Frauen besetzt, weshalb die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze positive Auswirkungen auf die Frauenerwerbstätigkeit hat. Mit der Umsetzung des Ausbaues von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen wird aber auch ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist gerade auch für Alleinerziehende, zum Großteil Frauen, unabdingbar für die Sicherung der Existenz von Ein-Eltern-Familien, da so deren Position am Arbeitsmarkt verbessert wird.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre

24.000

11.736

49

12.264

51

Kindertagesheimstatistik 2012/13

 

Auswirkungen auf die unselbständige Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern

Von den derzeit 44.484 Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden.

 

Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Da vorwiegend öffentliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen betroffen sein werden, bzw. private Träger aus öffentlichem Budget subventioniert werden, entstehen privaten Organisationen nur zu einem geringen Anteil zusätzliche Kosten im Sinne von Investitionen, Personal- und Sachkosten.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

In erster Linie sind die Investitionen von den Gemeinden in Form von Baukosten für neu geschaffene Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu tätigen. Weiters können auch Umbauten - wie Adaptierung eines Gruppenraumes - vorgenommen werden.


 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Der geringere Länderanteil an den Fördermitteln ist von privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Investitionen in Form von Baukosten für neu geschaffene Betreuungseinrichtungen zu tätigen. Weiters können auch Umbauten - wie Adaptierung eines Gruppenraumes - vorgenommen werden.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2014

2015

2016

2017

2018

Investitionen privat

Sonstiger Bau

71,4

71,4

71,4

71,4

0,0

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

107,1

107,1

107,1

107,1

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

178,5

178,5

178,5

178,5

0,0

 

 

Von den derzeit 44.484 angestellten Beschäftigten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden. Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

Von den derzeit 44.484 Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden.

 

Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.

 

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen hat Auswirkungen auf die Nachfrage von zusätzlichen Arbeitskräften in Form von Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Kindergartenassistentinnen und -assistenten und hat daher positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und die Kompetenzen von Frauen und Männern - die auch Eltern sind - können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Durch den effizienteren Einsatz des vorhandenen Humankapitals entstehen für den Wirtschaftsstandort Österreich neue Potentiale.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.

 

Erläuterung

Die Eltern werden durch den Ausbau der elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv unterstützt.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Die Auswirkungen auf unselbständig erwerbstätige Ausländerinnen/Ausländer können nicht abgeschätzt werden.

 

Auswirkungen auf das Verhältnis Vollzeit/Teilzeitarbeitsplätze oder Festanstellungen/freie Dienstverhältnisse oder Werkverträge

Von den derzeit 44.484 Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden.

 

Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.

 

Auswirkungen auf die Beschäftigungsform

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinderbetreuungspersonal

4.500

eigene Berechnungen anhand der Kindertagesheimstatistik 2012/13

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Durch die erhöhte gesamtwirtschaftliche Nachfrage bewirkt das Vorhaben tendenziell eine Reduktion der arbeitslos gemeldeten Personen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Durch Verwendung des Bundeszuschusses für Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ergeben sich positive Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern

Durch die Vereinbarung wird das Angebot der ganztägigen elementaren Kinderbildung- und -betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in öffentlichen und privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in bedarfsgerechter Form sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer ausgebaut. Diese Maßnahme soll ein bedarfsorientiertes Angebot für die Eltern darstellen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, den Kindern eine qualitätsvolle, vorschulische, außerhäusliche Bildung und Betreuung bieten und diese in ihrer sozialen, körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung durch geeignete Spiele und die erzieherische Wirkung der Gruppe unterstützen und die Chancengleichheit der Kinder hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinder von 0 - 6 Jahre

24.000

eigene Berechnungen

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

100.000

100.000

52.500

52.500

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel

 

100.000

100.000

52.500

52.500

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes ist sowohl im BFRG 2015-18 (ff) als auch im BFG 2015 (ff) vorzusehen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Personalkosten für Fachkräfte

Länder

VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6

510,00

 

33.200.359

 

 

 

 

 

 

1.020,00

 

 

67.728.733

 

 

 

 

 

1.530,00

 

 

 

103.624.961

 

 

 

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

2.040,00

 

 

 

 

106.961.015

SUMME

 

 

 

 

33.200.359

67.728.733

103.624.961

106.961.015

Personalkosten für Hilfskräfte

Gemeinden

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

510,00

 

21.173.997

 

 

 

 

 

 

1.020,00

 

 

43.194.953

 

 

 

 

 

1.530,00

 

 

 

66.088.278

 

 

 

 

2.040,00

 

 

 

 

89.880.059

SUMME

 

 

 

 

21.173.997

43.194.953

66.088.278

89.880.059

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

GESAMTSUMME

 

 

54.374.356

110.923.686

169.713.240

196.841.073

 

Davon Länder

 

33.200.359

67.728.733

103.624.961

106.961.015

 

Davon Gemeinden

 

21.173.997

43.194.953

66.088.278

89.880.059

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

VBÄ GESAMT

 

 

1.020,00

2.040,00

3.060,00

4.080,00

 

Davon Länder

 

510,00

1.020,00

1.530,00

2.040,00

 

Davon Gemeinden

 

510,00

1.020,00

1.530,00

2.040,00

 

Unter der Annahme, dass 1.500 neue Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 25 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 450 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür 510 zusätzliche Fachkräfte sowie 510 zusätzliche Hilfskräfte notwendig wären.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2014

2015

2016

2017

2018

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Länder

 

11.620.126

23.705.056

36.268.736

37.436.355

 

Gemeinden

 

7.410.899

15.118.234

23.130.897

31.458.021

 

Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

2014

2015

2016

2017

2018

Verwendung als Investition für Ausbau

Länder

204

350.000,00

71.400.000

 

71.400.000

 

71.400.000

 

Gemeinden

306

350.000,00

107.100.000

107.100.000

107.100.000

 

 

SUMME

 

 

 

178.500.000

107.100.000

178.500.000

 

71.400.000

Verwendung als Investitionfür Ausbau

Länder

204

350.000,00

 

71.400.000

 

71.400.000

 

 

Gemeinden

306

350.000,00

 

 

 

107.100.000

 

SUMME

 

 

 

 

71.400.000

 

178.500.000

 

Verwendung als Investition für Ausbau

Gemeinden

306

350.000,00

 

 

 

 

107.100.000

GESAMTSUMME

 

 

 

178.500.000

178.500.000

178.500.000

178.500.000

178.500.000

 

Davon Länder

 

 

71.400.000

71.400.000

71.400.000

71.400.000

71.400.000

 

Davon Gemeinden

 

 

107.100.000

107.100.000

107.100.000

107.100.000

107.100.000

 

Die Verwendung der Fördermittel für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erfolgt unter der Annahme, dass Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe kalkuliert werden. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten abschätzen. Ausgehend davon, dass pro Jahr 510 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 178.500.000 Euro. Unter der Annahme, dass die Länder den Gemeinden bis zu 60 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zur Verfügung stellen, ergibt sich eine Aufteilung der finanziellen Mittel im Verhältnis 40 : 60 auf Länder und Gemeinden.

 

Projekt

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

2014

2015

2016

2017

2018

Zweckzuschuss für Ausbau der Kinderbetreuung

Bund

1

100.000.000,00

100.000.000

100.000.000

 

 

 

 

 

1

52.500.000,00

 

 

52.500.000

52.500.000

 

 

Länder

1

50.000.000,00

50.000.000

 

 

 

 

 

 

1

45.000.000,00

 

45.000.000

 

 

 

 

 

1

21.000.000,00

 

 

21.000.000

 

 

 

 

1

18.375.000,00

 

 

 

18.375.000

 

SUMME

 

 

 

150.000.000

145.000.000

73.500.000

70.875.000

 

GESAMTSUMME

 

 

 

150.000.000

145.000.000

73.500.000

70.875.000

 

 

Davon Bund

 

 

100.000.000

100.000.000

52.500.000

52.500.000

 

 

Davon Länder

 

 

50.000.000

45.000.000

21.000.000

18.375.000

 

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit (€)

2014

2015

2016

2017

2018

Transfereinnahmen

Länder

1

100.000.000,00

100.000.000

100.000.000

 

 

 

 

 

1

52.500.000,00

 

 

52.500.000

52.500.000

 

 

Gemeinden

1

60.000.000,00

60.000.000

60.000.000

 

 

 

 

 

1

31.500.000,00

 

 

31.500.000

31.500.000

 

SUMME

 

 

 

160.000.000

160.000.000

84.000.000

84.000.000

 

GESAMTSUMME

 

 

 

160.000.000

160.000.000

84.000.000

84.000.000

 

 

Davon Länder

 

 

100.000.000

100.000.000

52.500.000

52.500.000

 

 

Davon Gemeinden

 

 

60.000.000

60.000.000

31.500.000

31.500.000

 

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 Arbeitnehmer/innen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.