192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (163 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

und

über den Antrag 342/A der Abgeordneten Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird.

 

Die Regierungsvorlage war damit begründet, dass durch weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und Verwaltungsvereinfachung für die Stromerzeuger die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen unterstützt werden soll. Daher wird für die elektrische Energie, die aus erneuerbaren Primärenergiequellen, wie zB Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windenergieanlagen und ähnlichem erzeugt wird, ein Freibetrag in Höhe von 25 000 kWh pro Jahr eingeführt.

 

Die Abgeordneten Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 342/A am 27. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach einem Erlass des Finanzministeriums vom 24. Februar 2014 soll der Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) belegt werden, sobald die als Eigenverbrauch genutzte Strommenge 5000 kWh im Jahr überschreitet. Basis für den Erlass ist das Elektrizitätsabgabegesetz von 1996, nach dem Solarstromanlagenbesitzer ab einem Eigenverbrauch von 5000 Kilowattstunden pro Jahr steuerpflichtig sind.

Eine Abgabe auf Eigenverbrauch von aus erneuerbaren Energien erzeugter Elektrizität konterkariert das Bestreben der Bundesrepublik, eine möglichst rasche und vollständige Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu erreichen. Überdies widerspricht die Eigenstromverbrauchs-Abgabe der Förderpolitik von Bund und Ländern zu Gunsten einer größeren Marktdurchdringung erneuerbarer Energieträger. Aus energiepolitischer Sicht ist es erstrebenswert, den Eigenverbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie zu fördern. Der Eigenverbrauch sorgt für eine Stabilisierung des Netzbetriebs und ist daher auch Bestandteil der Versorgungssicherheit.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien von der Elektrizitätsabgabe befreit.“

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage und den Antrag 342/A in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen. Über die Regierungsvorlage berichtete der Abgeordnete Ing. Mag. Werner Groiß, Berichterstatterin für den Antrag 342/A war die Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter und der Berichterstatterin die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dr. Christoph Matznetter und Bernhard Themessl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F ) beschlossen.

 

Damit gilt der Antrag 342/A als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (163 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 06 24

                         Ing. Mag. Werner Groiß                                                Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann