197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 490/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„2014 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der familienbetriebenen Landwirtschaft ausgerufen, um sie stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken und auf ihre Rolle bei der Bekämpfung von Hunger und Armut, der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und der Verbesserung der Lebensgrundlagen bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt hinzuweisen. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen haben und dass Investitionen in diesen Sektor deutlich verstärkt werden. Auch sollte weltweit der unersetzliche Beitrag, den Frauen in der familiengeführten Landwirtschaft leisten, anerkannt werden.

Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und der Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen stellen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten dar. Ein Blick auf die FAO Welthungerkarte zeigt, dass Armut insbesondere in Staaten auftritt, in denen die Korruption sehr hoch ist und mangelnde demokratische Strukturen gegeben sind.

Landarbeiter gehören in weiten Teilen der Welt zu den am schlechtesten bezahlten Berufsgruppen. Gleichzeitig sind sie vielfältigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Ihr Recht auf Nahrung sowie weitere Arbeits- und Menschenrechte werden vielfach verletzt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Vereinten Nationen (UN) seit vielen Jahren dazu aufgefordert, eine Internationale Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen zu verabschieden. Im September 2012 hat der UN Menschenrechtsrat beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem Mandat einzurichten eine Erklärung über die Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu verhandeln, zu entwerfen und dem Menschenrechtsrat zu übermitteln (Resolution A/HRC/RES/21/19).

Eine vorausgegangene Studie des beratenden Ausschusses des Menschenrechtsrats hatte ergeben, dass KleinbäuerInnen und andere Menschen, die in bestimmten ländlichen Regionen arbeiteten vor allem aus folgenden fünf Gründen überproportional an Hunger leiden: Wegen Enteignung von Land, Zwangsräumungen und Vertreibung; wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen und Mädchen; wegen fehlender Agrarreformen und ländlicher Entwicklung, einschließlich fehlender Bewässerungssysteme und Saatgut; wegen der Absenz von Mindestlöhnen und sozialem Schutz und wegen Repression und Kriminalisierung von Bewegungen, die dem Schutz der Kleinbauern dienen.

Um diese gravierenden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zu überwinden, hat der beratende Ausschuss unter anderem empfohlen, eine Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu entwickeln. Die Betroffenen sollen in das entsprechende Verfahren einbezogen werden. Diese Entscheidung wurde von vielen Regierungen befürwortet und von ExpertInnen in der ersten Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe unterstützt. Die Europäische Union und ihre Mitglieder haben jedoch Bedenken gegen das Verfahren und eine solche Erklärung geäußert.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Josef A. Riemer, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Christoph Hagen sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 06 24

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau