198 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt

Die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Neuesten Berichten zu Folge ist das weltweite Geschäft mit Garnelen systematisch auf Sklaverei und Menschenhandel aufgebaut. Im Mittelpunkt steht ein den Weltmarkt dominierender thailändischer Produzent, der von ‚Sklavenschiffen‘ bedient wird. Thailand ist neben China der weltgrößte Exporteur von Zuchtgarnelen. Jährlich werden 500.000 Tonnen exportiert. Aktuelle Meldungen bestätigen frühere Berichte, darunter der VN, von IOM, der ILO oder von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch, dass Thailands Fischereigewerbe mit einem Exportwert von weit über fünf Milliarden Euro zu einem Gutteil auf Menschenhandel und Sklaverei fußt. Nunmehr gelang es laut Medienberichten die Spur von gefrorenen Supermarktgarnelen bis zu „Sklavenschiffen“ in internationalen asiatischen Gewässern zurückzuverfolgen. Auf diesen arbeiten unter unvorstellbaren Bedingungen Arbeitsmigranten aus noch ärmeren Ländern, wie z.B. Kambodscha und Burma, welche Meerestiere fangen, die zu Fischmehl verarbeitet werden, welches wiederum den Zuchtgarnelen als Futter dient. Die Schiffskapitäne handeln mit ihren ‚Sklaven‘ und verkaufen diese um umgerechnet unter 300 Euro. Bedauerlicherweise hat Thailand auch gegen das kürzlich verabschiedete Zusatzprotokoll zum ILO Übereinkommen gegen Zwangsarbeit gestimmt, das solche Praktiken besser bekämpfen soll.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Philipp Schrangl, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Ulrike Königsberger-Ludwig und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 06 24

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                           Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau